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Firmen-Rechtsschutzversicherung – Sicherheit für Selbständige, Freiberufler und Unternehmen.

Was bietet eine Firmenrechtsschutzversicherung?

Schnell kann es im gewerblichen Bereich zu einem Rechtsstreit kommen. Abmahnungen oder Kündigungen, Datenschutzverstöße, Verkehrsunfälle, Streitigkeiten mit dem Vermieter usw…

In all diesen Fällen ist eine Rechtsschutzversicherung sehr sinnvoll. Sie trägt die Kosten, die Ihnen auf Grund des Rechtsstreits entstehen.

Diese sind mitunter sehr erheblich. Allein ein kleiner Rechtsstreit mit einem Streitwert von bloß 25.000 EUR verursacht Kosten in Höhe von fast 6.800 EUR, wenn er in die 2. Instanz geht. Hierbei sind Reisekosten der Anwälte oder Kosten für Zeugen und Sachverständige noch gar nicht mit einkalkuliert. Es handelt sich lediglich um die Mindestkosten.

Die gewerblichen Rechtsschutzversicherungen sind modular aufgebaut (genau wie im Privatrechtsschutzbereich). Neben dem Basismodul „Firmenrechtsschutz“ können allgemein noch weitere Module wie „Arbeitsrechtsschutz“, „Verkehrsrechtsschutz“, „Privatrechtsschutz für Firmeninhaber“, „Spezialstrafrechtsschutz“ und weitere einschließen. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Möglichkeiten über einen Selbstbehalt die Prämie zu regulieren. Die Kombinationsmöglichkeiten sind nahezu endlos. Im besten Falle weiß man sehr genau, welche Risiken man versichern will, dann ist das Finden des richtigen Vertragspartners deutlich einfacher.

Firmenvertrags-Rechtsschutz

Sehr häufig nachgefragt wird das Thema „Firmenvertragsrechtsschutz“. Gewünscht ist also der Versicherungsschutz vor Gericht, falls der geschäftliche Vertragspartner seine Pflichten nicht erfüllt, also beispielsweise einen vereinbarten Kaufpreis nicht zahlt. Fälschlicherweise nimmt nahezu jeder Versicherungsnehmer an, dass dies in seinem Rechtsschutzversicherungsvertrag eben mit abgesichert sei. Dies ist aber nur sehr selten der Fall.

Das Risiko ist für jeden Vorstellbar. Es ist allerdings sehr schwer zu versichern. Nur in ausgewählten Branchen bieten Versicherer das sogenannte Firmenvertragsrechtsschutz-Modul an. Erforderlich ist hierzu immer eine Einzelanfrage, bei welcher sich der Versicherer das Risiko des jeweiligen Unternehmens und die Anzahl und Höhe der Vorschäden sehr genau ansieht.

Versichert ist dann im Firmenvertragsrechtsschutz der Rechtsstreit, der sich aus schuldrechtlichen Verträgen ergibt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit stehen. Wenn Sie einen solchen Schutz wünschen, dann wenden Sie sich gern an uns, wir werden für Sie sofort beim Versicherer anfragen.

Manager-Rechtsschutz

Ein Geschäftsführer fordert zum Ablauf seines Vertrages eine Tantiemezahlung von 200.000 EUR für das laufende Geschäftsjahr. Die Gesellschaft bestreitet, dass diese Tantieme zu zahlen ist und verweigert die Zahlung. Die außergerichtliche Klärung scheitert.

Ein nachvollziehbarer – fast alltäglicher – Fall. Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung natürlich nur mit Besonderheiten abgesichert. Der Privatrechtsschutz scheidet aus, der Firmenrechtsschutz wird nur für die Kosten der GmbH aufkommen.

Die Lösung an dieser Stelle ist die Möglichkeit des Geschäftsführers eine sogenannte Managerrechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese würde in unternehmerischen Angelegenheiten des Geschäftsführers Deckung gewähren und die Klagen vor dem Landgericht bezahlen.

Wichtig ist hier die Abgrenzung zur D&O-Versicherung

Die D&O-Versicherung übernimmt zwar im Rahmen der Abwehrkosten auch die Kosten für Rechtsanwälte, allerdings zeigt der oben genannte Fall schon, dass hier eher kein Organisationsverschulden (wie von der D&O gefordert) vorliegt. Vielmehr handelt es sich um ein Anstellungsverhältnis, aus dem ein Streit entstanden ist.

Darüber hinaus ist die Managerrechtsschutzversicherung im Verhältnis zur D&O-Versicherung auch dann sinnvoll, wenn die D&O-Versicherung sich auf den Vorwurf der wissentlichen Pflichtverletzung zurückziehen möchte. Den daraus entstehenden Rechtsschreit übernimmt die Managerrechtsschutzversicherung.

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

Ein Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers fällt nicht unter das Arbeitsrecht, so dass aus dem Baustein Arbeitsrechtsschutz hier kein Schutz
gewährt wird. Ein spezieller Anstellungsvertrags-Rechtsschutz ist hier notwendig.

Spezial-Strafrechtsschutz

Kommt es im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit zu Unregelmäßigkeiten, stehen Sie als Geschäftsführer persönlich regelmäßig im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Die Beispiele können zahlreich sein (Arbeitssicherheit, Arbeitszeitgesetze, Steuersachen, etc…). Viele dieser Straftaten können nur vorsätzlich begangen werden. Der Vorwurf der vorsätzlichen Straftat ist aber regelmäßig in den Rechtsschutzbedingungen nicht abgesichert. Die Verteidigungskosten würden daher nicht übernommen. Anders ist dies beim Spezial-Strafrechtschutz. Dieser trägt die Kosten der Abwehr auch beim Vorwurf der vorsätzlichen Straftat.

Sie wissen nicht genau, was Ihr Rechtsschutzvertrag enthält? Dann kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen sich einen Überblick zu verschaffen.

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