Grundsätzlich ist die Einschätzung, dass die Golfausrüstung dem Hausrat zuzurechnen ist zumindest nicht falsch. Damit ist aber noch kein umfangreicher Versicherungsschutz gewährleistet.
Eine Hausratversicherung versichert die versicherten Gegenstände nicht „gegen alles“, sondern leistet Entschädigung zum Neuwert bei einer Beschädigung durch eine versicherte Gefahr.
Die versicherten Gefahren in der Hausratversicherung sind Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und als Zusatzbaustein Elementarschäden. Insbesondere der sogenannte „einfache Diebstahl“ ist damit regelmäßig kein Fall in dem die Hausratversicherung leistet.
Praktisch bedeutet dies, dass Ihre Golfausrüstung über die Hausratversicherung selbstverständlich versichert ist, wenn sie aus dem abgeschlossenen Keller oder der abgeschlossenen Wohnung entwendet wird. Steht sie aber beispielsweise in der Garage und ist das Garagentor offen, so besteht im Rahmen der Hausratversicherung kein Schutz.
Zahlreiche Versicherer führen Sportausrüstung, die sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befindet unter den Ausschlüssen und bieten somit keinen Versicherungsschutz. Lagern Sie Ihre Ausrüstung als im Caddyschrank auf dem Golfplatz, so besteht hier kein Versicherungsschutz über die Hausratversicherung – und auch die Versicherung des Golfplatzes wird nur sehr selten die fremde Golfausrüstung mit versichert haben.