Ihr gutes recht

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Streitigkeiten mit dem Arbeitnehmer, Verstöße gegen die DSGVO, Unfälle im Straßenverkehr oder Auseinandersetzung zum Beispiel mit dem Vermieter können auch im gewerblichen Bereich zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen. Bekanntermaßen sind Gerichtsprozesse nicht nur sehr zeit- sondern auch sehr kostenintensiv. Besser geschützt sind Sie an dieser Stelle mit einer Rechtsschutzversicherung.

was ist versichert

Der Versicherungsschutz richtet sich nach den angewählten Bausteinen. Unter anderem können Sie natürlich einen Firmen-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, sowie auch Verkehrs-Rechtsschutz, Miet-Rechtsschutz Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz und weitere Bausteine vereinbaren. für einige Branchen ist es auch möglich einen sogenannten Firmen-Vertrags-Rechtsschutz zu versichern. Diese Aufzählung ist allerdings keineswegs abschließend.

Im vereinbarten Umfang trägt der Versicherer die erforderlichen Kosten zur Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen.

Zusätzlich zur Absicherung des Rechtsschutzfalles ist es auch möglich ein professionelles Forderungsmanagement abzusichern. Von der ersten Mahnung bis zum Inkasso erledigt der Rechtsschutzversicherer über einen Partner das professionelle Inkasso.

Ein paar Schadenbeispiele können den Versicherungsumfang der gewerblichen Rechtsschutzversicherung am besten Darstellen:

Firma R. erwirbt eine Maschine. Diese ist offenbar mangelhaft verarbeitet geht im laufenden Betrieb kaputt. Der Hersteller schiebt die Schuld auf den Käufer, da dieser den Transport und die Installation selbst durchgeführt hat. Firma R. macht die Nachbesserung und den Nutzungsausfall geltend. Der Rechtsschutzversicherer erteilt hierfür Deckungszusagen.

Das Finanzamt führt eine Betriebsprüfung durch und erkennt Reise- und Bewirtungskosten nicht an. Die Firma schaltet einen Rechtsanwalt ein. Die Kosten werden vom Rechtsschutzversicherer übernommen.

FÜR WEN ist die versicherung

Eine Rechtsschutzversicherung ist für jeden Gewerbetreibenden geeignet. Der Nutzen der Versicherung hängt dabei nicht von ihrer „Streitsüchtigkeit“ ab, da Sie ja nicht unbedingt der Ausgangspunkt einer Rechtsstreitigkeit sein müssen. Nicht ausgeschlossen ist ja auch, dass die Rechtsschutzversicherung für sie ein Schutz gegen die Inanspruchnahme eines Dritten ist.

Sie beschäftigen Arbeitnehmer? Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung ist derart arbeitnehmerfreundlich, dass der Gang zum Anwalt insbesondere im Falle einer Kündigung eher der Regelfall als die Ausnahme ist. Auch hier ist die Absicherung im Rahmen der Rechtsschutzversicherung sehr sinnvoll.

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