VERMÖGENSSCHADEN- HAFTPFLICHT

Vermögensschaden-haftpflichtversicherung

Die Vermögensschaden­haftpflichtversicherung ist eine Versicherung für Unternehmer und Freiberufler, die von Berufs wegen andere beraten oder fremde Vermögensinteressen wahrnehmen. Sie schützt dabei vor sogenannten „echten Vermögensschäden“ – als solchen, die Ihren Kunden entstehen, weil Sie möglicherweise einen Fehler gemacht haben. Darüber hinaus schützt sie aber auch Ihre Interessen, falls ein Kunde Ihnen einen Fehler vorwirft und Sie in Anspruch nehmen möchte, obwohl Sie gerade keinen Fehler gemacht haben – sogenannte passive Rechtsschutzfunktion. Für viele freie Berufe ist die Versicherung gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Hausverwalter.

Wer braucht eine Vermögensschaden-haftpflicht?

Neben den Berufsgruppen, für die der Versicherungsschutz ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es zahlreiche – vor allem beratend tätige Unternehmen – bei denen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen ist.

Häufig findet man die Absicherung der echten Vermögensschäden in Form von Berufshaftpflichtversicherungen 

FÜR WEN ist die versicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist – so sie denn nicht ohnehin aus gesetzlichen Bestimmungen eine Pflichtversicherung ist geeignet für alle Unternehmen, die beratend für andere tätig sind. Dies können IT-Unternehmen sein oder auch Werbeagenturen, zu der Zielgruppe der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen gehören aber auch Vereine, Stiftungen und Verbände. Auch Architekten, Datenschutzbeauftragte und Ärzte, sowie Zahnärzte sollten über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgesichert sein.

Immer dann, wenn Beratungsexpertise für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers eine Rolle spielt ist die Vermögensschaden-Haftpflicht Versicherung ein geeignetes Instrument zur Risikokalkulation.

Was deckt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet Schutz für Schäden die bei Dritten entstehen. 

Dies sind sehr häufig Schäden aus dem Umfeld der beratenden Berufe – ITler, Ingenieure, Architekte, Rechtsanwälte, Berater und viele mehr.

Die Vermögenschadenhaftpflicht übernimmt folglich den Schaden, der beim Kunden/Mandanten entsteht, wenn Sie Ihre Dienstleistung versehentlich fehlerhaft erbringen.

Was sind echte Vermögensschäden

Echte Vermögensschäden sind solche, die ihren Ursprung nicht in einem Personen- und/oder Sachschaden haben. Viel mehr liegen echte Vermögensschäden vor, wenn direkt durch eine Handlung (z.B. eine Beratung) beim Dritten (dem Mandanten/Kunden) ein Schaden auftritt.

Unechte Vermögensschäden wären über die Betriebshaftflichtversicherung versicherbar. 

Wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Besonders dienstleistende Berufsgruppen, wie Anwälte, Versicherungsmakler, Steuerberater, aber auch Hausverwalter oder Architekten sollten (oder müssen gar gesetzlich) eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen. 

Für Anwälte stellen wir unter https://juristenpolice.de Sonderkonzepte zur Verfügung.

Wer sollte auch ohne gesetzliche Pflicht eine Vermögensschadenhaftpflicht haben?

Jeder, der in irgendeiner Form beratend tätig ist und dessen Beratung für den Kunden/Mandanten einen gewissen Wert hat, sollte über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen. 

So sollte ein Webdesigner ebenso versichert sein wie ein Netzwerkadministrator oder ein 

Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hängen von mehreren Faktoren ab:

  1. Versicherungsgesellschaft – selbstverständlich ist der Versicherungsschutz nicht überall gleich teuer (auch nicht gleich gut…)
  2. Tätigkeit – Je nach Tätigkeitsfeld berechnen die Versicherungen die Prämie
  3. Umsatz – normalerweise werden die Versicherungsprämien am Umsatz bemessen. Am Ende eines jeden Jahres ist man verpflichtet den Umsatz des Vorjahres zu melden. ACHTUNG es gibt Versicherer, die erheben die Prämie für das vergangene Jahr nach, andere berechnen nur für das Folgejahr.
  4. Anzahl der Mitarbeiter – je nach Versicherer kann auch die Anzahl der Mitarbeiter einen Einfluss auf die Prämie haben
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein
Dort, wo der Gesetzgeber die Pflicht zur Absicherung eingeführt hat Rechtsanwälte/ Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer/ Hausverwalter/ Versicherungsmakler etc…) hat er auch die Mindestversicherungssumme normiert. Diese muss natürlich nicht die „richtige“ Summe sein und häufig empfiehlt es sich, deutlich über der Mindestsumme versichert zu sein. Wie hoch die Versicherungssumme sein muss, richtet sich aber nach Ihrem persönlichen größten Risiko.
Welche sinnvollen Ergänzungen gibt es zur Vermögensschadenhaftpflicht?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen sind modular aufgebaut. Man kann den Versicherungsschutz also ergänzen. Sind die zu erwartenden Risiken eher klein, kann man z.B. einen Baustein für Cyberrisiken in Form einer Cyberversicherung einbauen.

Üblicherweise kann man auch das Risiko der Betriebshaftpflichtversicherung sehr kostengünstig einschließen

Was deckt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung aber gerade nicht?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt z.B. gerade nicht die Ansprüche aus dem Bereich der Produkthaftung. Hier wäre eine eigenständige Produkthaftpflicht erforderlich. Diese greift dann, wenn ein Produkt, bei welchem Sie Hersteller (oder Quasi-Hersteller) sind bei einem Kunden zu einem Schaden führt, welchen dieser ersetzt haben möchte.

Auch im Bereich der Amtshaftung ist die Vermögensschadenhaftpflicht nicht der richtige Versicherungsschutz. Hierfür bieten Privathaftpflichtversicherungen mit Amtshaftpflicht-Baustein eine Lösung.

Was unterscheidet die Vermögensschadenhaftpflicht von der Betriebshaftpflicht?

Die Betriebshaftpflichtversicherung (liebevoll auch „Stolperpolice) genannt, übernimmt Schäden, die Ihren Kunden durch den Betrieb Ihres Gewerbes entstehen. Dies sind die sogenannten unechten Vermögensschäden. 

Beschädigen Sie z.B. bei einem Kundenbesuch dessen Schranktür, weil Sie mit Ihrem Reißverschluss am Mantel an der hochglanz lackierten besagten Tür anschrammen, so übernimmt diesen Schaden die Betriebshaftpflichtversicherung. Der Ursprung ist ein Sachschaden, daher ein „unechter Vermögensschaden“.

Die Vermögensschadenhaftpflicht übernimmt demgegenüber nur echte Vermögensschäden, die durch Ihre Tätigkeit entstehen.

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