Der Versicherungsschutz der Inhaltsversicherung umfasst mehrere Aspekte, zum einen der oben genannte Schutz gegen die üblichen Gefahren (versicherte Gefahren) und zum anderen ein Schutz gegen die Folgen die zum Beispiel ein Feuer im Betrieb mit sich bringt, als da wären eine eventuelle Betriebsschließung oder eine Betriebsunterbrechung. In beiden Fällen ersetzt der Versicherer – wenn man den sich für den Versicherungsschutz entschlossen hat – den Schaden, der dadurch entsteht dass der Betrieb nicht mehr wie gewohnt weitergeführt werden kann. Dies bezieht sich sowohl auf die Kosten als auf den entgangenen Gewinn.
Abweichend von der Versicherung gegen die benannten Gefahren gibt es insbesondere im Bereich der Inhaltsversicherung auch Versicherer, die sogenannte unbenannte Gefahren abdecken oder sogar eine Allgefahrendeckung anbieten. Vorteil der benannten Versicherungsverträge ist, dass sie als Versicherungsnehmer nicht in der Beweispflicht sind, dass ein Schaden durch eine der im versicherbarerer benannten Gefahren entstanden ist.