Das Bundesarbeitsministerium plant noch in 2019 eine Rentenversicherungspflicht für Selbständige zu initiieren. Derzeit zahlen ca. 1.000.000 Selbständige in eine Rentenkassen ein, weil Sie dazu verpflichtet sind. Dies sind vor allem Anwälte, Steuerberater, Hebammen und noch einige mehr. Für diese Berufsgruppen wurde ein Versorgungswerk eingeführt, um die Rentenzahlung im Alter sicher zu stellen. Der größte Teil der Selbständigen hat bisher keine Pflicht zur Einzahlung in eine Rentenkasse.
Arbeitsminister Heil gedenkt durch die Rentenversicherungspflicht die Selbständigen vor Altersarmut zu schützen. Als Grund hierfür nennt er, dass der Anteil der selbständigen Personen, welche Grundsicherung bezögen sei in etwa doppelt so hoch, wie der bei Arbeitnehmern.
Es scheint darauf hinauszulaufen, dass neben der Mitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung nur der Abschluss einer sogenannten Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) der Rentenversicherungspflicht für Selbständige genügen würde.
Geplant ist dabei ein sogenanntes Opt-Out-Verfahren. Jeder Selbständige wird voraussichtlich einmalig vor die Wahl gestellt, ob er seine Rentenversicherungspflicht durch eine Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen wird, oder ob er auf alternative Vorsorgeformen setzen möchte. Auf Grund der Ähnlichkeit zur Gesetzliche Rentenversicherung liegt es nahe, dass der Gesetzgeber diese Form als einzige Alternative akzeptieren wird.
- Basisrenten sind nicht kapitalisierbar. Der Versicherungsnehmer bekommt nach Ablauf des Vertrages daher eine lebenslange monatlicher Rente ausgezahlt.
- Basisrenten sind nicht kündbar.
- Der Rentenbezug kann frühestens mit dem 62. Lebensjahr beginnen.
- Grundsätzlich verfällt das angesparte Kapital bei Tod des Versicherungsnehmers (wie bei der Gesetzlichen Rentenversicherung), es kann aber ein Zusatzbaustein abgeschlossen werden, der als Hinterbliebenenabsicherung dient.
- Eine Abtretung oder Beleihung der Basisrente ist nicht möglich.
Ein genauerer Blick auf die Basisrente lohnt sich, denn Sie bietet vor allem steuerlich große Vorteile:
Steuervorteile in der Ansparphase
- Die Beiträge zur Basisrente können anteilig als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden. Der absetzbare Anteil beläuft sich dabei seit 2005 (60 %) in 2 % Schritten steigend bis zum Jahr 2025 auf 100 %. Im Jahre 2019 können 88 % des Beitrages steuermindernd angesetzt werden. In der Rentenphase ist die Basisrente begrenzt steuerpflichtig (bis 2040) Danach sind die ausgezahlten Beiträge derzeit zu 100 % zu versteuern.
| Jahr | Sparbetrag | Anerkennung | Steuerersparnis | Tatsächlicher Aufwand | Förderquote |
| 2015 | 2.400 EUR | 80% | 683 EUR | 1.717 EUR | 28,46% |
| 2016 | 2.400 EUR | 82% | 700 EUR | 1.700 EUR | 29,17% |
| … | … | … | … | … | … |
| 2019 | 2.400 EUR | 88% | 760 EUR | 1.640 EUR | 23,67% |
| … | … | … | … | … | … |
| 2025 | 2.400 EUR | 100% | 852 EUR | 1.548 EUR | 35,50% |
Annahme: 35.000 EUR brutto p.a., ledig, keine Kinder, keine Kirchensteuer
| Jahr | Sparbetrag | Anerkennung | Steuerersparnis | Tatsächlicher Aufwand | Förderquote |
| 2015 | 12.000 EUR | 80% | 4.254 EUR | 7.746 EUR | 35,45% |
| 2016 | 12.000 EUR | 82% | 4.360 EUR | 7.640 EUR | 36,33% |
| … | … | … | … | … | … |
| 2019 | 12.000 EUR | 88% | 4.435 EUR | 7.565 EUR | 36,96% |
| … | … | … | … | … | … |
| 2025 | 12.000 EUR | 100% | 5.317 EUR | 6.683 EUR | 44,31% |
Annahme: 80.000 EUR brutto, ledig, keine Kinder, keine Kirchensteuer
- Es sind sehr hohe Summen absetzbarIn 2019 kann jede Person 24.304 EUR p.a. steuerlich im Rahmen der Basisrente geltend machen. Für Ehepaare beläuft sich die Summe insgesamt damit auf 48.610 EUR p.a.
- Pfändungssicherheit und Schutz vor Hartz IVDas angesparte Kapital ist in der Ansparphase weitgehend vor der Pfändung geschützt. Dieser Schutz besteht nach herrschender Auffassung derzeit auch bei Hartz IV-Bezug. Ein höchstrichterliches Urteil liegt zu dieser Materie allerdings noch nicht vor (Stand 06.2019).
- Flexibler BeitragJe höher der Beitrag, desto größer die Steuerersparnis (bis zur maximalen Absetzbarkeitsgrenze). Gleichzeitig besteht die Möglichkeit höhere Einmalzahlungen zu leisten, um noch weitere steuermindernde Effekte zu erzielen.
- Hohe Renditen möglichDie Basisrente sieht von ihrer Konstruktion hinsichtlich der Kapitalanlage keine Garantien vor. Daher besteht gerade bei langlaufenden Verträgen die Möglichkeit, eine hohe Aktienquote innerhalb einer Fondsanlage zu wählen. Dies eröffnet die Chance auf deutlich überdurchschnittliche Renditen.
Woran sollten Sie noch denken?
Die Arbeitskraft ist die Grundlage eines jeden Sparens. Nur wenn Sie über einen regelmäßigen Geldeingang verfügen, können Sie auch Geld beiseite legen. Können Sie auf Grund eines Unfalls oder einer Erkrankung ihre Arbeitstätigkeit nicht mehr ausüben, bringt dies ihre gesamte Vorsorgeplanung in Gefahr.
Auch hier bietet die Basisrente eine Lösung. Mit unterschiedlichen Zusatzbausteinen wie z.B. einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Beitragsbefreiung für eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung können hier erheblich für Sicherheit sorgen.
Als Fazit lässt sich festhalten: Die Basisrente ist ein geeignetes Instrument, um der Rentenversicherungspflicht für Selbständige zu genügen. Die hohen Steuervorteile gepaart mit der Möglichkeit attraktive Renditen zu erwirtschaften überwiegen die Nachteile auf Grund mangelnder Flexibilität erheblich.
Rufen Sie uns doch einfach an und lassen Sie sich über Ihre persönlichen Möglichkeiten beraten.
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie hier: Rentenversicherungspflicht für Selbständige – Was Sie erwarten wird

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