Auto halb im Frühling, halb im Winter

Reifenwechsel von O bis O: So bleiben Sie sicher und versichert

Die „situative Reifenpflicht“

Es ist jedes Jahr das Gleiche: Kaum kommen die ersten Sonnenstrahlen raus, bilden sich Schlangen vor den Werkstätten. Alle wollen den Reifenwechsel von Winter- auf Sommerreifen hinter sich bringen. Die bekannte Regel lautet: Von O bis O (Ostern bis Oktober) fährt man mit Sommerreifen. Aber wussten Sie, dass diese Regel gesetzlich gar nicht existiert? In Deutschland haben wir eine „situative Winterreifenpflicht“. Das heißt: Das Wetter bestimmt, welche Reifen auf das Auto müssen, nicht der Kalender. 

Wenn die Polizei stoppt: Bußgelder und Punkte

Wer bei Glatteis, Schneematsch oder Reifglätte mit Sommerreifen erwischt wird, muss mit Konsequenzen rechnen – auch ohne dass ein Unfall passiert: 

  • 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg sind das Minimum. 
  • Wenn Sie andere behindern (z. B. weil Sie am Berg liegen bleiben), steigt das Bußgeld auf 80 Euro und 1 Punkt. 
  • Bei einer Gefährdung sind es 100 Euro, bei einem Unfall sogar 120 Euro. 

Die Haftpflichtversicherung: Sie zahlt, fordert aber eventuell zurück 

Haben Sie mit falscher Bereifung einen Unfall verursacht, schützt Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung vor den Forderungen des Opfers. Aber Achtung: 

  1. Regress: Die Versicherung kann Sie in Regress nehmen, wenn Sie grob fahrlässig mit Sommerreifen im Schnee unterwegs waren. Das bedeutet, Sie müssen bis zu 5.000 Euro des Schadens aus eigener Tasche an die Versicherung zurückzahlen. 
  2. Mitschuld: Selbst wenn Sie nicht direkt schuld am Unfall sind, kann Ihnen eine Mitschuld zugesprochen werden, weil Ihr Bremsweg mit den falschen Reifen einfach viel länger war. 

Die Kaskoversicherung und die grobe Fahrlässigkeit 

Noch kritischer wird es bei Ihrem eigenen Auto. Verursachen Sie einen Unfall mit falscher Bereifung, kann die Versicherung Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Ohne den richtigen Tarif bedeutet das: Die Versicherung zahlt den Schaden an Ihrem Wagen nur teilweise oder gar nicht. Sie bleiben auf den Reparaturkosten sitzen. 

Unsere Empfehlung: Der richtige Schutz 

Damit Sie auch dann nicht auf den Kosten sitzen bleiben, wenn Sie den Wetterumschwung einmal falsch eingeschätzt haben, empfehlen wir Ihnen: 

  • Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit: Dieser Baustein sollte in jeder Kasko-Police enthalten sein. Damit zahlt die Versicherung auch dann, wenn Sie einen Fehler gemacht haben (wie z. B. den Reifenwechsel zu früh durchgeführt). 
  • Vollkaskoversicherung: Sie ist der Rundum-Schutz für Ihr eigenes Auto, egal wer den Fehler gemacht hat. 
  • Haftpflicht mit hoher Deckung: Achten Sie auf Tarife, die Sie auch bei kleinen Fehlern bestmöglich absichern. 

Fazit: Sicherheit geht vor 

Warten Sie nicht bis zum letzten Drücker, aber beobachten Sie das Wetter. Wenn es noch Frostnächte gibt, sind die Winterreifen die sicherere Wahl – auch wenn Ostern schon vorbei ist. Prüfen Sie unbedingt Ihren Versicherungsschein auf den Schutz bei grober Fahrlässigkeit! 

Haben Sie Fragen zu Ihrem aktuellen Versicherungsschutz oder möchten Sie Ihre Kfz-Police optimieren? 

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf! Wir prüfen kostenlos für Sie, ob Sie im Falle eines Falles wirklich voll abgesichert sind. 

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