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Betriebliche Altersvorsorge bei Insolvenz: Was Arbeitnehmer wissen müssen

Betriebliche Altersvorsorge bei Insolvenz: Was Arbeitnehmer wissen müssen

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist für viele Arbeitnehmer ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Doch was passiert eigentlich mit den angesparten Beiträgen, wenn der Arbeitgeber plötzlich insolvent wird? Diese Frage beschäftigt viele Beschäftigte – zu Recht, denn die Antwort hängt entscheidend von der Art der gewählten Durchführung ab. 

Was bedeutet Insolvenz konkret? 

Eine Insolvenz tritt ein, wenn ein Arbeitgeber überschuldet oder zahlungsunfähig ist. In diesem Fall übernimmt ein gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter die Geschäfte und verwaltet die vorhandene Insolvenzmasse. Diese wird dann unter den Gläubigern aufgeteilt. Für Arbeitnehmer stellt sich dabei die bange Frage: Sind meine Betriebsrenten-Ansprüche in Gefahr? 

Direktversicherung: Der beste Schutz bei Insolvenz

Die gute Nachricht vorweg: Bei der weitverbreiteten Direktversicherung mit Entgeltumwandlung sind Arbeitnehmer sehr gut geschützt. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Arbeitnehmern bei der Entgeltumwandlung ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt werden muss. 

Unwiderrufliches Bezugsrecht als Schutzschild 

Das unwiderrufliche Bezugsrecht wirkt wie ein Schutzschild: Im Insolvenzfall steht dem Arbeitnehmer ein sogenanntes Aussonderungsrecht zu. Das bedeutet konkret: 

  • Der Insolvenzverwalter kann den Direktversicherungsvertrag nicht kündigen 
  • Die Versicherungssumme fließt nicht in die Insolvenzmasse 
  • Der Arbeitnehmer wird „vorweg befriedigt“ – seine Ansprüche stehen außerhalb des Insolvenzverfahrens 

In der Praxis kann der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Zustimmung des Insolvenzverwalters in den Versicherungsvertrag eintreten oder diesen auf einen neuen Arbeitgeber übertragen lassen. 

Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht 

Komplizierter wird es bei einem eingeschränkt unwiderruflichen Bezugsrecht, das oft bei rein arbeitgeberfinanzierten Versorgungszusagen vereinbart wird. Hier macht der Arbeitgeber die Unwiderruflichkeit von bestimmten Bedingungen abhängig, meist von der Unverfallbarkeit der Anwartschaft. 

Diese tritt normalerweise ein, wenn das Arbeitsverhältnis nach dem 21. Lebensjahr endet und die Versorgungszusage mindestens drei Jahre bestanden hat. Sind diese Voraussetzungen noch nicht erfüllt, könnte theoretisch der Insolvenzverwalter die Direktversicherung kündigen. 

BGH-Urteil schützt Arbeitnehmer 

Doch auch hier sind Arbeitnehmer nicht schutzlos: Der Bundesgerichtshof hat 2015 entschieden, dass die Versicherungsleistungen dem Arbeitnehmer auch dann zustehen, wenn die Voraussetzungen für ein unwiderrufliches Bezugsrecht noch nicht vorliegen – vorausgesetzt, die Kündigung erfolgt durch den Insolvenzverwalter. Die Begründung: Der Arbeitnehmer hat auf die Insolvenz seines Arbeitgebers keinerlei Einfluss. 

Andere Durchführungswege: Gesetzlicher Insolvenzschutz greift

Bei anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge kommt der gesetzliche Insolvenzschutz nach dem Betriebsrentengesetz zum Tragen. Dies betrifft: 

  • Direktzusagen/Pensionszusagen des Arbeitgebers 
  • Pensionskassen (regulierte) 
  • Pensionsfonds 
  • Unterstützungskassen 
  • Direktversicherungen in anderen als den oben genannten Fällen 

Der gesetzliche Insolvenzschutz stellt sicher, dass die Versorgungsansprüche der Arbeitnehmer auch bei einer Unternehmensinsolvenz erfüllt werden. 

Deutschland: Hoher Stellenwert der Insolvenzsicherung

Die Insolvenzsicherung der betrieblichen Versorgungszusagen hat in Deutschland einen besonders hohen Stellenwert. Das Betriebsrentengesetz regelt die meisten Fälle umfassend und sorgt dafür, dass Arbeitnehmer ihre Ansprüche nicht durch die Insolvenz ihres Arbeitgebers verlieren. 

Fazit: Betriebsrenten sind gut geschützt 

Arbeitnehmer können beruhigt sein: Ihre betrieblichen Versorgungszusagen sind bei einer Arbeitgeber-Insolvenz hinreichend geschützt. Die verschiedenen Schutzmechanismen – vom unwiderruflichen Bezugsrecht bei Direktversicherungen bis hin zum gesetzlichen Insolvenzschutz bei anderen Durchführungswegen – sorgen dafür, dass die Altersvorsorge auch in schwierigen Zeiten sicher bleibt. 

Wer sich unsicher über seinen konkreten Schutz ist, kann uns gern kontaktieren und wir prüfen gemeinsam die Unterlagen. Sollte dann noch Unklarheit bestehen, haben wir ein Kooperationsnetzwerk von Rechtsanwälten, die für die Beratung zur Verfügung stehen. So lässt sich im Einzelfall klären, welche Schutzmechanismen greifen und wie sicher die eigenen Ansprüche sind. 

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