Teurer Trugschluss: Warum Ihr Reisegepäck oft ungeschützt bleibt
Smartphone, Tablet, Notebook, Kamera, Kleidung, Schmuck, Sportausrüstung und hochwertige Koffer: Wer in den Urlaub fährt, nimmt häufig einen beträchtlichen Teil seines Hausrats mit.
Viele dieser Gegenstände können grundsätzlich über die sogenannte Außenversicherung der Hausratversicherung geschützt sein. Doch gerade bei Familien zeigt sich schnell ein Problem: Die zur Verfügung stehende Versicherungssumme reicht im Ernstfall möglicherweise nicht aus.
Was ist die Außenversicherung?
Die Außenversicherung ist Bestandteil vieler Hausratversicherungen. Sie schützt versicherte Sachen, die sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befinden.
Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn persönliche Gegenstände mitgenommen werden:
- in ein Hotel,
- in eine Ferienwohnung,
- auf eine Kreuzfahrt,
- auf eine Geschäftsreise,
- zu Freunden oder Verwandten,
- oder an einen anderen vorübergehenden Aufenthaltsort.
Grundsätzlich können dort ähnliche Gefahren versichert sein wie innerhalb der eigenen Wohnung.
Dazu gehören je nach Vertrag beispielsweise:
- Einbruchdiebstahl,
- Raub,
- Feuer,
- Leitungswasser,
- Sturm und Hagel.
Wird etwa in ein verschlossenes Hotelzimmer eingebrochen und das Notebook gestohlen, kann die Außenversicherung der Hausratversicherung grundsätzlich greifen.
Entscheidend ist jedoch immer der konkrete Schadenhergang und der jeweilige Versicherungsvertrag.
Einfacher Diebstahl ist häufig nicht versichert
Die Außenversicherung bedeutet nicht, dass jeder Verlust oder Diebstahl automatisch abgesichert ist.
Wird das Smartphone unbemerkt aus einer Jackentasche gestohlen, die Handtasche am Strand entwendet oder ein Gegenstand irgendwo liegen gelassen, handelt es sich möglicherweise um einen einfachen Diebstahl oder Verlust.
Solche Fälle sind in vielen klassischen Hausratversicherungen nicht oder nur eingeschränkt versichert.
Auch beim Diebstahl aus einem Fahrzeug gelten häufig besondere Voraussetzungen. Gegenstände dürfen beispielsweise nicht sichtbar im Fahrzeug liegen. Teilweise bestehen zusätzliche zeitliche Einschränkungen oder besondere Anforderungen an die Aufbewahrung.
Vor einer Reise sollte daher nicht nur geprüft werden, ob eine Außenversicherung besteht, sondern auch, welche Schadenarten tatsächlich versichert sind.
Das zentrale Problem: Die begrenzte Versicherungssumme
Die Außenversicherung gilt in vielen Tarifen nicht bis zur vollständigen Hausratversicherungssumme. Stattdessen wird die Entschädigung häufig auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt.
Ein Beispiel:
Die Hausratversicherung besteht über eine Versicherungssumme von 60.000 Euro. Der Vertrag stellt für die Außenversicherung maximal zehn Prozent dieser Summe zur Verfügung.
Damit beträgt die maximale Entschädigung für einen Schaden außerhalb der Wohnung 6.000 Euro.
Auf den ersten Blick kann dieser Betrag ausreichend erscheinen. Der tatsächliche Wert des mitgenommenen Hausrats wird jedoch häufig unterschätzt.
Bei Familien wird die Versicherungssumme besonders schnell knapp
Das Problem verschärft sich deutlich, wenn eine Familie gemeinsam verreist.
Bei einer vierköpfigen Familie werden nicht nur mehr Kleidung und persönliche Gegenstände mitgenommen. Hinzu kommen häufig mehrere Smartphones, Tablets, Kopfhörer, Kameras, Spielekonsolen, Sportausrüstung, Kinderwagen und hochwertige Koffer.
Schnell kommen so 5-stellige Summen zustande, die dann in der Außenversicherungssumme nicht mehr ausreichend abgedeckt sind.
Besonders wichtig: Die Versicherungssumme gilt normalerweise für den gesamten Versicherungsfall und nicht für jede mitreisende Person einzeln.
Reisen vier Familienmitglieder gemeinsam, vervierfacht sich die Entschädigungsgrenze also nicht automatisch.
Ein Schaden kann das Gepäck der ganzen Familie betreffen
Bei einem einzelnen gestohlenen Smartphone fällt die begrenzte Versicherungssumme möglicherweise noch nicht auf.
Anders sieht es bei größeren Schäden aus, beispielsweise:
- einem Brand in der Ferienwohnung,
- einem Einbruch in das Ferienhaus,
- einem Raub,
- einem Leitungswasserschaden in der Unterkunft,
- oder einem versicherten Schaden während einer Reise.
In solchen Fällen können die Sachen mehrerer Familienmitglieder gleichzeitig betroffen sein. Dann zeigt sich schnell, ob die Außenversicherungssumme tatsächlich zum Wert des mitgenommenen Hausrats passt.
Es gibt Tarife mit bis zu 30 Prozent Außenversicherung
Nicht jede Hausratversicherung begrenzt die Außenversicherung auf zehn Prozent der Versicherungssumme.
Es gibt auch Tarife, die beispielsweise bis zu 30 Prozent der vereinbarten Hausratversicherungssumme für die Außenversicherung zur Verfügung stellen.
Bei einer Hausratversicherungssumme von 60.000 Euro ergibt sich folgender Unterschied:
Eine Außenversicherung in Höhe von 30 Prozent kann die Absicherung daher deutlich verbessern.
Gerade bei einer Familie kommt man damit dem Ziel wesentlich näher, auch im Urlaub vernünftig abgesichert zu sein. Vollständig ausreichend muss die Summe dennoch nicht in jedem Fall sein. Entscheidend bleiben der tatsächliche Wert des Reisegepäcks und die individuellen Entschädigungsgrenzen des Vertrags.
Beim Vergleich von Hausratversicherungen sollte deshalb nicht nur auf den Beitrag und die gesamte Versicherungssumme geachtet werden. Wichtig ist auch die Frage, welcher Anteil der Versicherungssumme für Schäden außerhalb der Wohnung zur Verfügung steht.
Zusätzliche Grenzen für Wertsachen beachten
Neben der allgemeinen Außenversicherungssumme können im Vertrag weitere Entschädigungsgrenzen vorgesehen sein.
Das betrifft häufig:
- Bargeld,
- Schmuck,
- Uhren,
- Edelmetalle,
- Wertpapiere,
- elektronische Geräte,
- Kunstgegenstände,
- Sportausrüstung.
Auch wenn die allgemeine Außenversicherungssumme ausreichend erscheint, kann die Entschädigung für einzelne Gegenstandsgruppen begrenzt sein.
Wer hochwertige Uhren, Schmuck, Kameraausrüstung, Golfausrüstung oder andere wertvolle Sachen mit in den Urlaub nimmt, sollte diese Grenzen gesondert prüfen.
Wie lange gilt die Außenversicherung?
Der Hausrat muss sich normalerweise nur vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befinden.
Viele Versicherer begrenzen die Außenversicherung daher zeitlich. Je nach Tarif können unterschiedliche Höchstdauern gelten.
Bei einem normalen Urlaub ist diese Voraussetzung in der Regel leichter zu erfüllen. Bei längeren Auslandsaufenthalten, einem Auslandssemester, einer mehrmonatigen Reise oder einer beruflichen Entsendung sollte jedoch geprüft werden, wie lange der Versicherungsschutz tatsächlich besteht.
Besonderheit Ferienhaus: Dauerhafter Hausrat benötigt eigenen Schutz
Von einem normalen Urlaubsaufenthalt ist ein dauerhaft oder regelmäßig genutztes Ferienhaus zu unterscheiden.
Die Außenversicherung ist grundsätzlich für Hausrat gedacht, der sich vorübergehend außerhalb des versicherten Hauptwohnsitzes befindet.
Werden im Ferienhaus dauerhaft eigene Gegenstände aufbewahrt, lässt sich diese Voraussetzung häufig nicht mehr erfüllen. Das betrifft beispielsweise:
- Möbel,
- Fernseher,
- Küchengeräte,
- Kleidung,
- Fahrräder,
- Sportausrüstung,
- Bettwäsche,
- Geschirr,
- Gartengeräte.
Diese Sachen werden nicht lediglich für die Dauer einer Reise mitgenommen. Sie bilden vielmehr einen eigenen Hausrat am Standort des Ferienhauses.
Für den dauerhaft im Ferienhaus befindlichen Hausrat wird deshalb regelmäßig eine eigene Hausratversicherung benötigt.
Dabei können besondere Bedingungen gelten, insbesondere wenn das Ferienhaus:
- längere Zeit unbewohnt bleibt,
- nur saisonal genutzt wird,
- im Ausland liegt,
- vermietet wird,
- oder über einen längeren Zeitraum nicht kontrolliert wird.
Die Hausratversicherung des Hauptwohnsitzes sollte daher nicht ohne Prüfung als ausreichender Schutz für den Hausrat eines Ferienhauses angesehen werden.
Außenversicherung und Ferienhaus richtig unterscheiden
Die entscheidende Abgrenzung lautet:
Mitgenommener Hausrat während einer Urlaubsreise
Dieser kann im Rahmen der Außenversicherung der bestehenden Hausratversicherung geschützt sein.
Dauerhaft im Ferienhaus gelagerter Hausrat
Für diesen wird in der Regel ein eigenständiger Versicherungsschutz am Standort des Ferienhauses benötigt.
Wer regelmäßig ein Ferienhaus nutzt, sollte deshalb prüfen, welche Gegenstände nur vorübergehend mitgenommen werden und welche Sachen dauerhaft dort verbleiben.
Vor dem Urlaub den tatsächlichen Wert ermitteln
Vor einer Reise lohnt sich eine kurze Bestandsaufnahme.
Dabei sollten nicht nur die offensichtlich teuren Gegenstände berücksichtigt werden. Auch Kleidung, Schuhe, Koffer, Ladegeräte, Kopfhörer und Zubehör können zusammen einen hohen Wert ergeben.
Folgende Fragen helfen bei der Prüfung:
- Wie hoch ist die Außenversicherungssumme in Euro?
- Welcher Prozentsatz der Hausratversicherungssumme steht zur Verfügung?
- Gilt die Summe für die ganze Familie oder pro Person?
- Welche Grenzen bestehen für Wertsachen?
- Sind einfacher Diebstahl und Diebstahl aus dem Fahrzeug versichert?
- Gibt es eine Selbstbeteiligung?
- Wie lange gilt die Außenversicherung?
- Werden besondere Gegenstände wie Sportausrüstung ausreichend berücksichtigt?
- Befindet sich Hausrat dauerhaft in einem Ferienhaus?
Rechnungen, Fotos und Seriennummern sollten möglichst digital gespeichert werden. Im Schadenfall kann dies den Nachweis gegenüber dem Versicherer erleichtern.
Fazit: Nicht nur auf die Hausratversicherungssumme schauen
Die Außenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Hausratversicherung. Sie sorgt jedoch nicht automatisch dafür, dass der gesamte mitgenommene Hausrat ausreichend geschützt ist.
Gerade bei einer vierköpfigen Familie kann der Wert des Reisegepäcks schnell 15.000, 20.000 Euro oder mehr betragen. Eine Außenversicherung von lediglich zehn Prozent der Hausratversicherungssumme kann dann deutlich zu niedrig sein.
Tarife, die bis zu 30 Prozent der Versicherungssumme für die Außenversicherung zur Verfügung stellen, bieten einen wesentlich größeren finanziellen Spielraum. Trotzdem sollten zusätzliche Entschädigungsgrenzen und Ausschlüsse genau geprüft werden.
Für Gegenstände, die dauerhaft in einem Ferienhaus verbleiben, reicht die Außenversicherung regelmäßig nicht aus. Hierfür sollte ein eigener Versicherungsschutz eingerichtet werden.
Vor der nächsten Reise empfiehlt es sich daher, den vorhandenen Vertrag und den tatsächlichen Wert des mitgenommenen Hausrats miteinander zu vergleichen.
Neben dem Schutz der eigenen Sachen sollte auch der persönliche Reiseschutz nicht vergessen werden. Eine Auslandsreisekrankenversicherung schützt vor hohen Behandlungskosten im Ausland. Eine Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung kann finanzielle Folgen abfedern, wenn eine Reise aus einem versicherten Grund nicht angetreten oder vorzeitig beendet werden muss.
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