Warum ein Zeckenbiss meist nicht als klassischer Unfall gilt
Ein Zeckenbiss kann jeden treffen – beim Spaziergang, bei der Gartenarbeit oder beim Spielen im Freien. Meist bleibt er ohne Folgen. Doch überträgt die Zecke Borrelien, kann daraus eine ernsthafte Erkrankung entstehen.
Was viele nicht wissen: Ein Zeckenbiss ist normalerweise kein klassischer Unfall im Sinne der privaten Unfallversicherung.
Ein Unfall liegt grundsätzlich dann vor, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt. Beim Zeckenbiss entsteht die eigentliche gesundheitliche Beeinträchtigung jedoch meist nicht unmittelbar durch den kleinen Stich in die Haut. Entscheidend ist vielmehr die Übertragung von Krankheitserregern und die daraus entstehende Infektion. Die Beschwerden können erst Tage, Wochen oder sogar Monate später auftreten. Infektionen sind in klassischen Unfallversicherungsbedingungen grundsätzlich ausgeschlossen oder nur unter engen Voraussetzungen versichert.
Gute Unfallversicherungen gehen deutlich weiter
Leistungsstarke Tarife erweitern den klassischen Unfallbegriff. Sie stellen beispielsweise Infektionen durch Zeckenstiche einem Unfall gleich und schließen ausdrücklich Erkrankungen wie
- Borreliose
- FSME
- teilweise weitere Infektionen durch Tierbisse oder Insektenstiche
in den Versicherungsschutz ein.
Das kann im Ernstfall einen erheblichen Unterschied machen. Denn eine Borreliose kann unter anderem Nerven, Gelenke und in seltenen Fällen weitere Organe betreffen. Möglich sind beispielsweise schmerzhafte Nervenentzündungen, Lähmungserscheinungen oder Gelenkentzündungen. Meist lässt sich Borreliose gut behandeln – schwere oder dauerhafte Verläufe sind jedoch möglich.
Bleiben dauerhaft körperliche oder geistige Beeinträchtigungen zurück, kann eine gute Unfallversicherung – abhängig vom vereinbarten Tarif – beispielsweise eine Invaliditätsleistung oder eine Unfallrente zahlen. Auch weitere vereinbarte Leistungen wie Krankenhaustagegeld können infrage kommen.
Wichtig ist allerdings: Nicht der Nachweis einer Borreliose allein löst automatisch eine hohe Versicherungsleistung aus. Entscheidend sind immer die konkreten Versicherungsbedingungen, die vereinbarten Leistungen und die tatsächlich verbleibenden gesundheitlichen Folgen.
Deshalb sollten bestehende Verträge geprüft werden
Steht in den Bedingungen nur allgemein etwas von Infektionen? Ist lediglich FSME genannt? Oder sind Zeckenstiche und Borreliose ausdrücklich mitversichert?
Gerade bei älteren oder einfachen Unfallversicherungen kann hier eine entscheidende Leistungslücke bestehen.
Eine gute Unfallversicherung erkennt man nicht nur an einer hohen Versicherungssumme. Entscheidend ist, welche Ereignisse überhaupt als versichert gelten.



