Gefährlicher Trugschluss: Warum die gesetzliche Unfallversicherung in der Freizeit versagt
Ob Tauchen im Roten Meer, Klettern in den Alpen oder eine Trekkingtour in den Anden – aktive Freizeitgestaltung erfreut sich großer Beliebtheit. Gleichzeitig steigt mit anspruchsvollen Sportarten auch das Risiko schwerer Verletzungen.
Viele verlassen sich darauf, dass sie im Ernstfall ausreichend abgesichert sind. Dabei wird häufig übersehen: Die gesetzliche Unfallversicherung schützt grundsätzlich nur bei Arbeitsunfällen sowie auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit. Freizeitunfälle sind hiervon regelmäßig nicht erfasst.
Wer sich beim Tauchen, Klettern oder einer anderen Freizeitaktivität verletzt, ist daher auf seinen privaten Versicherungsschutz angewiesen.
Weltweiter Schutz – heute vielfach Standard
Eine private Unfallversicherung bietet in modernen Tarifen in der Regel weltweiten Versicherungsschutz – rund um die Uhr und unabhängig davon, ob sich der Unfall im Beruf, in der Freizeit oder während einer Urlaubsreise ereignet.
Doch die weltweite Geltung allein sagt noch wenig über die Qualität einer Unfallversicherung aus. Die entscheidenden Unterschiede finden sich häufig im Bedingungswerk.
Die Gliedertaxe entscheidet oft über die Höhe der Leistung
Viele Verbraucher achten vor allem auf eine hohe Versicherungssumme oder eine attraktive Progression. Diese Merkmale sind zwar wichtig, sagen jedoch wenig darüber aus, welche Leistung im Ernstfall tatsächlich ausgezahlt wird.
Von besonderer Bedeutung ist vielmehr die vereinbarte Gliedertaxe.
Sie legt fest, welcher Invaliditätsgrad bei dem vollständigen Verlust oder der vollständigen Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile oder Sinnesorgane angenommen wird. Je höher die Bewertung eines Körperteils ausfällt, desto höher kann die Versicherungsleistung sein.
Gerade bei Freizeitaktivitäten wie Klettern oder Tauchen sind Verletzungen an Händen, Armen, Schultern, Beinen oder Füßen keine Seltenheit. Deshalb kann eine gegenüber den Standardbedingungen deutlich verbesserte Gliedertaxe im Leistungsfall einen erheblichen finanziellen Unterschied ausmachen.
Wer eine Unfallversicherung auswählt, sollte deshalb nicht nur auf die Versicherungssumme achten, sondern insbesondere die Gliedertaxe vergleichen.
Ein moderner Unfallbegriff erweitert den Versicherungsschutz
Ebenso wichtig wie die Gliedertaxe ist ein zeitgemäß erweiterter Unfallbegriff.
Nach den klassischen Unfallversicherungsbedingungen liegt ein Unfall vor, wenn eine versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Leistungsstarke Tarife gehen heute jedoch häufig deutlich weiter und schließen zusätzliche Ereignisse in den Versicherungsschutz ein.
Hierzu können – je nach Versicherer und Tarif – unter anderem gehören:
- Muskel-, Sehnen-, Bänder- oder Kapselverletzungen infolge erhöhter Kraftanstrengung
- Bauch- oder Unterleibsbrüche durch erhöhte Kraftanstrengung
- Verrenkungen von Gelenken
- Meniskusschäden
- Achillessehnenrisse
- sonstige Sehnen- oder Muskelrisse
- Gesundheitsschäden durch Ertrinken oder Ersticken
- Gesundheitsschäden durch das Einatmen von Gasen oder Dämpfen
- tauchtypische Gesundheitsschäden, beispielsweise Dekompressionsschäden oder Trommelfellverletzungen
- Verletzungen infolge von Eigenbewegungen, sofern diese ausdrücklich mitversichert sind
Gerade bei sportlichen Aktivitäten entstehen Verletzungen häufig nicht durch einen klassischen Sturz, sondern durch abrupte Bewegungen oder außergewöhnliche körperliche Belastungen. Ein erweiterter Unfallbegriff kann deshalb den Unterschied zwischen einer Leistung und einer Ablehnung ausmachen.
Bergungs- und Rettungskosten nicht unterschätzen
Wer in den Bergen unterwegs ist oder abgelegene Tauchreviere besucht, sollte auch auf die Leistungen für Bergungs- und Rettungskosten achten.
Ein Hubschraubereinsatz oder eine aufwendige Bergrettung kann schnell mehrere tausend Euro kosten. Hochwertige Unfallversicherungen übernehmen solche Kosten häufig bis zu hohen Summen – teilweise auch dann, wenn sich später keine dauerhafte Invalidität herausstellt.
Auch hier unterscheiden sich die Tarife zum Teil erheblich.
Nicht jede Sportart ist automatisch gleich versichert
Freizeittauchen oder Sportklettern sind in vielen modernen Unfallversicherungen grundsätzlich mitversichert. Dennoch sollten Versicherte die Vertragsbedingungen genau prüfen.
Bestimmte besonders risikoreiche Aktivitäten – beispielsweise Expeditionen, Extrembergsteigen, Höhlentauchen oder andere außergewöhnliche Sportarten – können je nach Versicherer besonderen Regelungen unterliegen oder vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.
Wer regelmäßig anspruchsvolle Sportarten ausübt, sollte seinen Versicherungsschutz daher individuell überprüfen lassen.
Fazit
Eine private Unfallversicherung gehört für aktive Menschen zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt. Da der gesetzliche Unfallschutz in der Freizeit regelmäßig nicht greift, schützt sie vor den finanziellen Folgen schwerer Unfallverletzungen – und das häufig weltweit.
Entscheidend ist jedoch nicht allein die Versicherungssumme. Viel wichtiger sind eine leistungsstarke Gliedertaxe, ein erweiterter Unfallbegriff sowie hochwertige Versicherungsbedingungen, die auch bei sportlichen Aktivitäten umfassenden Schutz bieten.
Gerade wer regelmäßig taucht, klettert oder andere anspruchsvolle Freizeitaktivitäten ausübt, sollte deshalb nicht nur ob eine Unfallversicherung besteht, sondern vor allem wie gut sie tatsächlich ist.



