Ehrenamt mit Verantwortung – aber auch mit Risiko?
Viele Vereinsvorstände engagieren sich mit Herzblut und Leidenschaft für ihre Organisation – oft in ihrer Freizeit und ohne Vergütung. Doch was viele nicht wissen: Auch im Ehrenamt tragen Vorstände eine gesetzliche Verantwortung, die im Ernstfall persönliche Konsequenzen haben kann.
Schon kleine Fehler – etwa bei der Mittelverwendung, Vertragsunterzeichnung oder Aufsichtspflicht – können zu Haftungsansprüchen führen. Und diese richten sich nicht immer gegen den Verein, sondern oft direkt gegen einzelne Vorstandsmitglieder – mit ihrem Privatvermögen.
Wovor schützt eine D&O-Versicherung?
Eine D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) ist eine spezielle Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vorstände, Geschäftsführer und andere Organmitglieder. Sie schützt:
✅ vor persönlicher Haftung bei fahrlässigen Pflichtverletzungen
✅ im Innenverhältnis (gegenüber dem Verein) und im Außenverhältnis (gegenüber Dritten)
✅ durch Übernahme von Anwalts-, Gerichts- und Schadenersatzkosten
✅ auch bei unbeabsichtigten oder formalen Fehlern
Warum ist das wichtig – gerade im Ehrenamt?
Auch wenn der Vorstand ehrenamtlich tätig ist, gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Haftung. Gerichte machen bei Pflichtverletzungen keinen Unterschied zwischen haupt- und ehrenamtlichen Vorständen. Deshalb ist es entscheidend, sich rechtzeitig abzusichern, bevor der Ernstfall eintritt.
Unser Tipp:
Prüfen Sie, ob Ihr Verein bereits eine D&O-Versicherung abgeschlossen hat – und ob Sie als Vorstandsmitglied darin mitversichert sind. Falls nicht, ist es an der Zeit, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen – für Ihre eigene Sicherheit und die des gesamten Vorstands.
Fazit:
Ehrenamtliches Engagement verdient Anerkennung – nicht finanzielles Risiko. Eine D&O-Versicherung kann helfen, Ihr Engagement abzusichern und Ihnen den Rücken freizuhalten.
Lassen Sie sich beraten – wir unterstützen Sie gern dabei.
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