Smart Home Bedienung

Smart-Home-Geräte in der Hausratversicherung

Schutz, Probleme und Grenzen

In der zunehmend vernetzten Welt des modernen Wohnens spielen Smart-Home-Geräte eine immer wichtigere Rolle im Alltag. Von intelligenten Thermostaten über Sicherheitskameras bis hin zu vernetzten Kühlschränken – diese Technologien machen unser Leben komfortabler und effizienter. Doch was passiert, wenn diese teuren Geräte beschädigt werden oder gestohlen werden? Sind sie durch die klassische Hausratversicherung abgedeckt? In diesem Artikel beleuchten wir die Versicherungssituation von Smart-Home-Geräten und zeigen auf, wo Versicherungslücken entstehen können. 

Grundsätzliche Abdeckung durch die Hausratversicherung

smart-Home Bedienung

 FrankBoston/adobe.stock.com

Zunächst einmal die gute Nachricht: Smart-Home-Geräte fallen grundsätzlich unter den Schutz der Hausratversicherung. Die Hausratversicherung deckt in der Regel den gesamten beweglichen Besitz innerhalb der Wohnung ab – und dazu zählen auch elektronische Geräte wie smarte Lautsprecher, intelligente Beleuchtungssysteme oder vernetzte Haushaltsgeräte. 

Die Standardrisiken, gegen die eine Hausratversicherung schützt, umfassen: 

  • Einbruchdiebstahl 
  • Feuer, Blitzschlag und Explosion
  • Leitungswasserschäden 
  • Sturm- und Hagelschäden 
  • Vandalismus nach einem Einbruch 

Wenn also beispielsweise Ihr vernetzter Kühlschrank bei einem Brand zerstört wird oder Ihr Smart-Speaker bei einem Einbruch gestohlen wird, greift in der Regel die Hausratversicherung. 

Problembereiche und Versicherungslücken

Trotz der grundsätzlichen Abdeckung gibt es bei Smart-Home-Geräten einige spezifische Problembereiche, die zu Versicherungslücken führen können: 

  1. Fest verbaute Komponenten

Ein erstes Problem entsteht bei der Unterscheidung zwischen beweglichem Hausrat und fest verbauten Bestandteilen der Immobilie. Während mobile Geräte klar in den Bereich der Hausratversicherung fallen, werden fest installierte Elemente wie Smart-Home-Steuerungszentralen, fest verkabelte Rauchmelder oder in die Wand integrierte Touchscreens oft als Gebäudebestandteile betrachtet. Diese wären dann nicht durch die Hausratversicherung, sondern durch die Wohngebäudeversicherung abzudecken. 

Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig. Beispielsweise kann eine Smart-Home-Zentrale, die nur eingesteckt wird, als Hausrat gelten, während die gleiche Zentrale, sobald sie fest verkabelt ist, als Gebäudebestandteil angesehen werden könnte. 

  1. Cyberschäden und Hackerangriffe

Ein Bereich, in dem klassische Hausratversicherungen oft keine Deckung bieten, sind Schäden durch Cyberangriffe. Wenn beispielsweise Smart-Home-Geräte gehackt werden und der Angreifer dadurch: 

  • elektronische Türschlösser öffnet und so einen Einbruch ermöglicht 
  • eine Überhitzung von Geräten verursacht, die zu einem Brand führt 
  • durch Manipulation der Heizungssteuerung einen Wasserschaden herbeiführt 

In solchen Fällen kann es zu Deckungslücken kommen, da viele klassische Versicherungspolicen keine explizite Deckung für Cyberschäden vorsehen. Einige Versicherer haben inzwischen spezielle Cyber-Bausteine oder separate Versicherungen im Angebot, die solche Risiken abdecken. Die von uns angebotenen Hausratversicherungen haben mitunter Klauseln, die z.B. das Hacken von Türschlössern als Einbruchdiebstahl werten und dann auch Versicherungsschutz in voller Höhe gewähren.  

  1. Softwareschäden und technische Defekte

Ein weiterer problematischer Bereich sind Schäden, die durch Softwarefehler, Updates oder technische Defekte entstehen: 

  • Eine fehlerhafte Firmware-Aktualisierung, die zur Funktionsunfähigkeit des Geräts führt 
  • Ein Softwarefehler, der einen Kurzschluss verursacht 
  • Der Ausfall eines Geräts aufgrund eines Systemfehlers 

Solche Schäden sind oft nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt, da sie weder auf ein versichertes Ereignis wie Feuer oder Wasser zurückzuführen sind, noch unter die klassische Definition eines Einbruchdiebstahls fallen. 

  1. Datenverlust und Datenmissbrauch

Smart-Home-Geräte sammeln und speichern erhebliche Mengen an persönlichen Daten. Der Verlust, die Beschädigung oder der Missbrauch dieser Daten ist ein Risiko, das von traditionellen Hausratversicherungen in der Regel nicht abgedeckt wird. Wenn beispielsweise durch einen Hackerangriff persönliche Daten gestohlen werden, die dann für Identitätsdiebstahl oder andere kriminelle Aktivitäten genutzt werden, greift die Hausratversicherung nicht. 

  1. Unterversicherung durch Wertanhäufung

Ein oft übersehenes Problem ist die Wertanhäufung durch die stetige Erweiterung des Smart-Home-Systems. Wenn der Versicherungsnehmer nach und nach immer mehr smarte Geräte anschafft, kann die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme schnell überschritten werden. Dies führt zu einer Unterversicherung, bei der im Schadensfall nicht der volle Schaden ersetzt wird. 

Versicherungsschutz optimieren

Um einen optimalen Versicherungsschutz für Smart-Home-Geräte zu gewährleisten, empfehlen sich folgende Maßnahmen: 

  1. Regelmäßige Anpassung der Versicherungssumme: Mit jedem neu angeschafften Smart-Home-Gerät sollte geprüft werden, ob die Versicherungssumme noch ausreicht. 

  2. Dokumentation und Nachweisführung: Kaufbelege und Seriennummern sollten sorgfältig aufbewahrt werden, um im Schadensfall den Nachweis über den Besitz und den Wert der Geräte erbringen zu können. 

  3. Spezielle Zusatzbausteine prüfen: Viele Versicherer bieten mittlerweile spezielle Erweiterungen für elektronische Geräte oder Cyberrisiken an. Diese decken oft auch Schäden ab, die durch technische Defekte oder Hackerangriffe entstehen. Die Klausel „polizeilich angezeigte Straftaten“ und „Sachschäden durch Stromschwankungen und Stromausfall“ helfen hier weiter und können in unseren Sonderkonzepten der Hausratversicherung mitversichert werden.  

  4. Klarheit bei fest installierten Komponenten schaffen: Bei der Installation von Smart-Home-Systemen sollte mit dem Versicherer geklärt werden, ob bestimmte Komponenten unter die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung fallen. 

  5. Schäden an Smart-Home-Sicherungskomponenten können versichert werden. Dazu zählen Komponenten die zur optischen Überwachung des Versicherungsortes oder die Kontrolle der Öffnung bzw. Schließung der Gebäudeöffnungen beeinflussen.   

  6. Elektronikversicherung in Betracht ziehen: Für besonders wertvolle Smart-Home-Systeme kann eine separate Elektronikversicherung sinnvoll sein, die auch gegen Bedienungsfehler, Überspannung oder Softwareschäden absichert. 

Fazit

Smart-Home-Geräte sind in der Regel durch die klassische Hausratversicherung gegen die Standardrisiken wie Feuer, Wasser und Einbruchdiebstahl versichert. Dennoch gibt es wichtige Versicherungslücken, insbesondere bei Cyberschäden, Softwarefehlern und Datenmissbrauch, die durch spezielle Zusatzbausteine oder separate Versicherungen geschlossen werden sollten. 

Die fortschreitende Digitalisierung des Wohnens stellt neue Anforderungen an Versicherungsprodukte, auf die die Versicherungsbranche zunehmend mit spezialisierten Angeboten reagiert. Als Besitzer eines Smart-Homes ist es ratsam, den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um im Schadensfall nicht vor unerwarteten finanziellen Belastungen zu stehen. 

Bild von Daniel Treskow

Daniel Treskow

Assessor Juris Geschäftsführender Gesellschafter

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Titelbild: pixel-shot/adobe.stock.com

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