Unabhängig von Kontrollmitteilungen an die Finanzämter von Amts wegen sind Sie verpflichtet, Ihrem Finanzamt die Soforthilfe als zu versteuerndes Einkommen anzugeben.
Eine so formulierte e-Mail ging heute morgen bei uns im Unternehmen ein.
Nach Weiterleitung der e-Mail an unseren Sicherheitsdienstleister, welche die Anhänge auf irgendwelche unerwünschten Mitreisenden untersucht hat, haben wir uns diese genauer angesehen.
1. Den Absender corona-zuschuss(at)ifbhh.de gibt es nicht. Bzw. dieser ist nicht offiziell von der Investitions- und Förderbank Hamburg. Weiter unten im Mailing erkennt man auch, dass die tatsächliche Mailadresse .de.com lautet. Die ifbhh hat aber nur @ifbhh.de
2. Die Anhänge erbitten Informationen darüber, ob man Corona-Hilfen in Anspruch genommen hat. Die „Rechtsbelehrung“ ist optisch fehlerhaft, so dass schon hier Zweifel aufkommen können, ob dieses Schreiben wirklich von der IFBHH ist.

Was folgt jetzt?
Am Ende des Schreibens wird darauf hingewiesen, dass man für den Fall, dass man einen Teil oder die Gesamtsumme an die Hamburgische Investitions- und Förderbank zurücksenden wolle man bitte per Mail antworten solle.
Hier wird wohl der eigentliche Zweck des Mailings deutlich. Eine recht einfache Attacke zum Zwecke des Erschleichens der Fördergelder. Man möchte an die Daten und erhofft sich von den Daten eine vermeintliche Rückzahlung von Corona-Hilfen auf ein Konto.
In diesem Ausschnitt aus dem e-Mail Anhang sieht man, wie die Kriminellen vorgehen möchten. Wenn man „etwas zurücksenden möchte“, so solle man doch die Vorgangsnummer per Mail zukommen lassen. Bankverbindung käme dann unverzüglich.

Was sollten Sie jetzt tun?
Der Sachverhalt ist durch uns bereits bei der Polizei angezeigt. Diese untersucht und versucht die Phishing-Attacke zu unterbinden. Keinesfalls sollte man auf die e-Mail antworten und die Daten preisgeben. Kommunizieren Sie dies auch in Ihrem Unternehmen, so dass die Buchhaltung etc. bescheid weiß.
Am besten ist wohl, sie löschen die Mail samt Anhängen.
Cyberversicherungen können schützen
Nicht immer sind Attacken so einfach zu entlarven wie in diesem Fall. Liegt der Attacke eine Netzwerksicherheitsverletzung zugrunde, so schützt Sie eine Cyberversicherung. Im Falle einer versuchten oder gar erfolgreichen Cyberattacke würden Ihnen Experten an die Seite gestellt, die sich dem Schadenfall annehmen und im Zweifel den angefallenen Schaden ersetzen. Als Versicherungsmakler stehen wir Ihnen natürlich auch zur Seite und unterstützen wo wir nur können
Fragen Sie am besten direkt Ihr persönliches Angebot für eine Cyberversicherung an. Bevor es zu spät ist.

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