Daniel Treskow
Fast 37.000 EUR Nachzahlung und eine monatliche Rentenzahlung von über 1.500 EUR.
Gut, dass Sie vorgesorgt hatte.
Ende 2017 wusste Frau M. nicht mehr, wo ihr der Kopf stand. Konzentrieren fiel ihr schwer, der morgendliche Weg zur Arbeit… der blanke Horror. Der Druck, die Belastung. Alles was in den letzten Jahren Spaß gemacht hatte, wurde auf einmal zu einem Problem.
Ja, auch in der Vergangenheit hatte sie mal psychische Beschwerden, aber niemals so, dass sie wirklich nachhaltig Probleme im Job und im Leben bekommen hatte, doch jetzt war es soweit. Diagnose: Burn-Out.
Die Fälle von Burn-Out nehmen seit Jahren deutlich zu. Dies dürfte auf mindestens 2 Faktoren zurückzuführen sein.
1. Die Arbeitsbelastung hat sich deutlich erhöht. Ständige Erreichbarkeit und die hohe Arbeitsgeschwindigkeit führen zu Stress. Diese endet manchmal im Burn-Out.
2. Die Diagnose wird häufiger gestellt – Hat man in vergangenen Zeiten noch häufiger gesagt: Man hat eine schlechte Phase, ist Burn-Out mittlerweile als Krankheitsbild anerkannt und wird unter anderem auch deswegen häufiger diagnostiziert.
Glücklicherweise hatte unsere Mandantin bereits Jahre zuvor eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und konnte nun auf diese zurückgreifen. Entgegen einer häufig in der Öffentlichkeit vertretenen Meinung war eine Leistung hier auch problemlos zu erlangen.
Sie hatte die Gesundheitsangaben bei der Antragstellung korrekt angegeben, die Diagnose lag vor. Ihr Arzt konnte ihr bescheinigen, dass sie voraussichtlich dauernd (also voraussichtlich die nächsten 6 Monate) in ihrem Beruf nicht mehr wird tätig sein können.
Einige Nachfragen bei Rentenversicherung und Krankenversicherung wurden durchgeführt und am Ende kam der Bescheid:
Sehr geehrte Frau M.,
Sie haben Anspruch auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit.
Wir erkennen unsere Leistungspflicht gemäß der Vertragsbedingungen ab dem xx.xx.2017 an und erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen.
Die Rentenzahlung erfolgt ab dem 01.11.2019 monatlich im Voraus. Für die Dauer der Berufsunfähigkeit sind Sie von der Beitragszahlung befreit.
Für die Zukunft wünschen wir Ihnen alles Gute und verbleiben
mit freundlichen Grüßen…
Das Team der Kanzlei FORMAT freut sich mit unserer Mandantin. Wir wünschen ihr von Herzen alles Gute für Ihre Zukunft. Wir wünschen eine schnelle Genesung! Denn auch, wenn die Berufsunfähigkeitsrente jetzt die Existenz sichert… Besser ist es ohne!

Schnee von gestern? Warum Schneeschmelze und Hochwasser ein Fall für die Elementarversicherung sind
So nutzen Sie Ihre Versicherungsprämien in der Steuer Draußen taut es, die Vögel zwitschern – eigentlich ein Grund zur Freude. Doch für Hausbesitzer und Mieter kann das schnelle Tauwetter zum Albtraum werden. Wenn der Boden noch gefroren ist und das Schmelzwasser nicht versickern kann, sucht es sich seinen eigenen Weg. Und der führt leider oft

Versicherungen von der Steuer absetzen: So holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurück
So nutzen Sie Ihre Versicherungsprämien in der Steuer Viele Versicherungen dienen nicht nur Ihrer persönlichen Absicherung, sondern sind auch echte Steuer-Joker. Doch welche Beiträge erkennt das Finanzamt tatsächlich an und wo liegen die Grenzen? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihre Versicherungsprämien in der Steuererklärung optimal nutzen und welche Besonderheiten für das Jahr 2026

Skiurlaub 2026: Warum Unfallversicherung und Auslandsreisekrankenversicherung in jedes Gepäck gehören
Hohes Verletzungsrisiko Wenn in Hamburg die Skiferien beginnen, zieht es tausende Wintersportler in die Berge. Doch so schön die Abfahrten auch sind, das Verletzungsrisiko ist beim Skifahren und Snowboarden deutlich erhöht. Damit Sie nach einem Sturz nicht auf hohen Kosten sitzen bleiben, ist der richtige Mix aus Unfallversicherung und Auslandsreisekrankenversicherung entscheidend. Die Lücke der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) Viele Skifahrer
