Zum 1. August startet sie wieder, die neue Ausbildungsperiode. Neue Menschen im Betrieb, neue Persönlichkeiten im Team. Junge Mitarbeiter, die etwas lernen wollen, aber auch eine ganze Menge lernen müssen.
Sicherlich haben Sie sich schon gut informiert darüber, wie die Absicherung der Auszubildenden gestaltet ist, dennoch möchten wir hier einen kurzen Überblick über die Situation geben, in der sich der Auszubildende als „Versicherungsnehmer“ befindet.
1. Gesetzliche Rentenversicherung
In Abweichung zur allgemeinen Regelung, dass ein Arbeitnehmer 5 Jahre lang Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben muss, um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente geltend machen zu können, besteht bei Auszubildenden diese Absicherung vom ersten Tag an. Sie können also eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, wenn sie durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit nicht mehr in der Lage sind, drei Stunden täglich zu arbeiten. Dies gilt schon ab Zahlung des ersten Beitrags zur Rentenversicherung.
Da die Absicherung allerdings nicht sehr hoch ausfällt, weisen Sie Ihren Auszubildenden bitte darauf hin, dass der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung dringend angeraten ist. Wir unterstützen dabei gern.
Ein Anspruch auf Rente besteht bereits dann, wenn eine Erwerbsminderung innerhalb von 6 Jahren nach dem Ende der Schulzeig eintritt und innerhalb der zurückliegenden zwei Jahre mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge gezahlt wurden.
2. Krankenversicherung
Auszubildende sind in der gesetzlichen Krankenversicherung Pflichtversichert. Da die gesetzliche Krankenversicherung lediglich einen soliden Basisversicherungsschutz schafft, könnte es für Ihren Auszubildenden interessant sein, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Warum nicht den gerade gewonnen Azubi mit ein paar Extraleistungen zusätzlich motivieren und an Ihr Unternehmen binden?
Als Bonus für den Azubi wäre es denkbar, eine betriebliche Krankenversicherung einzuführen. Diese ist ein direkter und spürbarer Mehrwert für Ihre Azubis (und natürlich alle anderen Angestellten). Die immer schlechter werdende Gesundheitsabsicherung aus der gesetzlichen Krankenversicherung wird durch Sie als Arbeitgeber erheblich aufgewertet. Und dass auch noch ohne eine Gesundheitsprüfung. Ihre Mitarbeiter werden sich freuen!
Der interessante Nebeneffekt: Auf Grund der Behandlung beim Spezialisten verheilen z.B. Folgen einer Operation schneller, der Mitarbeiter steht schneller wieder mit seiner vollen Arbeitskraft zur Verfügung. Gleichzeitig fühlt er sich wertgeschätzt und ist motivierter.
Die Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung ist dabei denkbar einfach. Ab einer bestimmten Personenzahl oder ab einer gewissen Teilnehmerquote bieten viele Versicherer erheblich vereinfachte oder sogar häufig gar keine Gesundheitsfragen, so dass auch (und vor allem) die Mitarbeiter einen erweiterten Gesundheitsschutz bekommen, die normalerweise im Rahmen einer Zusatzversicherung nicht mehr versicherbar wären.
Sprechen Sie uns gern an, wir informieren Sie gern mit einem konkreten Angebot.
3. Betriebliche Altersvorsorge
Sie haben eine betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen installiert? Ja? Sehr gut! Denken Sie schnellstmöglich darüber nach, auch Ihre Azubis daran teilhaben zu lassen. Sie werden sich als gleichwertiges Teammitglied fühlen, was dazu führen wird, dass Sie sich noch mehr Mühe geben um auch dauerhaft so wahrgenommen zu werden. Nach § 17 BetrAVG ist Ihr Auszubildender dabei im Übrigen genauso zu behandeln, wie jeder Arbeitnehmer.
Sollten Sie noch keine betriebliche Altersvorsorge installiert haben, ist jetzt der Moment gekommen, darüber dringend nachzudenken.
Nicht nur für Sie als Geschäftsführer ist die betriebliche Altersvorsorge interessant, auch Ihre Mitarbeiter und Auszubildenden werden sich darüber freuen, wenn „Ihr Chef“ etwas für Sie tut. 15% Förderung schreibt das Betriebsrentenstärkungsgesetz vor (vorausgesetzt Sie haben durch die Einrichtung der betrieblichen Altersvorsorge eine Steuer- und Sozialversicherungsersparnis). Der Aufwand ist für Sie also nicht vorhanden, der Vorteil in finanzieller und emotionaler Hinsicht aber enorm.
Kontaktieren Sie uns gerne, wir haben jede Menge Beispiele, die Ihnen die Vorteile der Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge aufzeigen.
4. Gruppenunfallversicherung
Eine Unfallversicherung neben der gesetzlichen ist in jedem Fall sinnvoll. Bereits ab 3 Personen im Betrieb ist der Abschluss einer sogenannten „Gruppenunfallversicherung“ möglich. So können Sie Ihren Arbeitnehmern einschließlich der Auszubildenden neben dem Schutz der freiwilligen Versicherung in der Berufsgenossenschaft eine weitere (und vermutlich bessere) Möglichkeit aufzeigen, um sich gegen das Invaliditätsrisiko zu versichern. Die Absicherungsmöglichkeiten können dabei variabel gestaltet werden, die Kosten sind deutlich günstiger als in einer regulären Unfallversicherung. So dürfte es im Rahmen der Gruppenunfallversicherung auch für Ihre Auszubildenden problemlos möglich sein, eine zusätzliche private Unfallversicherung abzuschließen.
Bitte beachten Sie in steuerlicher Hinsicht den Unterschied zwischen einer Gruppenunfallversicherung mit Direktanspruch und einer ohne Direktanspruch. Hier ist auf jeden Fall Rücksprache mit einem Steuerberater geboten.

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