Wohngebäude sind in Deutschland regelmäßig gefährlich schwach versichert
Die Wohngebäudepolice ist sicher eine der wichtigsten Versicherungen, schützt sie doch einen der größten, wenn nicht sogar den größten Vermögenswert eines Haushalts. Umso erstaunlicher ist es, dass der weit überwiegende Teil der Wohngebäude in Deutschland eklatant schwach versichert ist und die Policen häufig gefährliche Deckungslücken aufweisen, die dem Versicherer erlauben, im Schadenfall nicht oder nicht vollständig zu zahlen.
Trügerische Sicherheit durch regulierte Bagatellschäden
Die Tatsache, dass die meisten Versicherungsnehmer bei den häufig seit vielen Jahren bestehenden Policen bereits Wohngebäudeschäden hatten und der Versicherer diese anstandslos reguliert hat, wiegt Hausbesitzer dabei in trügerische Sicherheit. Denn es sind regelmäßig nicht kleinere Schäden wie Sturmschäden am Dach oder der Wasserschaden im Keller, sondern Großschäden wie Brand oder Elementarschäden, bei denen die gefährlichen Schwächen der Versicherungsbedingungen zum Tragen kommen und bei denen Versicherer äußerst genau prüfen, aufgrund welcher Klauseln sie (berechtigterweise) die Leistung verweigern oder kürzen können.

Leistungskürzungen bei grober Fahrlässigkeit und Obliegenheitsverletzungen
So sehen die meisten Policen Leistungskürzungen bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls vor, was Versicherer regelmäßig nicht bei 3 heruntergeflogenen Dachziegeln, sehr wohl aber nach einem Gebäudebrand sehr genau prüfen. Auch die grob fahrlässige Verletzung von Obliegenheiten des Versicherungsnehmers berechtigt bei vielen Versicherungen zur Kürzung der Leistung. Zu den Obliegenheiten zählen unter anderem die Einhaltung behördlicher Auflagen, sowie von Brand- und Sicherheitsvorschriften. Diese sind den meisten Hausbesitzern nicht einmal bekannt, was das Einhalten eben dieser schon schwierig macht. Zu erwähnen sind hier beispielhaft die Garagenverordnung oder die Pflicht zur elektrotechnischen Revision.
Wissensvorsprung der Versicherer bei Großschäden
Der Versicherer kennt diese Obliegenheiten jedoch gerade bei Großschäden sehr genau und nutz dies regelmäßig, um Leistungen zu kürzen oder zu verweigern. Gute Policen verzichten vollständig auf eine Leistungskürzung, selbst wenn erwiesenermaßen grob fahrlässig gehandelt wurde.
Fehlende Absicherung von Elementar- und unbenannten Gefahren

Sehr häufig führen auch nicht ausreichend versicherte Gefahren zu kompletter Leistungsverweigerung des Versicherers. So haben die meisten Hauseigentümer lediglich die Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm & Hagel versichert. Der Kardinalfehler, Elementarschäden und sogenannte unbenannte Gefahren nicht zu versichern, führt häufig zur vollständigen Ablehnung einer Leistung. Zu glauben, die Versicherung von Elementarschäden sei nur bei in der Nähe befindlichen Gewässern nötig, haben bereits viele Immobilienbesitzer bitter bereut. So treffen hochwasserbedingte Rückstauschäden, niederschlagsbedingtes Austreten von Grundwasser, Erdabsenkungen, Erdbeben etc. regelmäßig auch Immobilien in höheren Lagen und weit entfernt von Gewässern.
Unbenannte Gefahren: Oft erst im Schadenfall erkannt
Auch die Wichtigkeit der Absicherung von unbenannten Gefahren erkennen Hausbesitzer oftmals erst, wenn es zu spät ist. Diese Gefahrengruppe kommt für Schäden auf, die durch eine Gefahr entstanden sind, die nicht näher in den Bedingungen genannt sind. Es ist hier dann alles Erdenkliche versichert, was nicht explizit in den Bedingungen ausgeschlossen ist. Diese erhebliche Beweiserleichterung schützt nicht nur vor zahlreichen und nicht selten vorkommenden Streitigkeiten mit dem Versicherer, ob Gebäudeschäden tatsächlich durch eine versicherte Gefahr entstanden sind. Es sind auch viele Schadenkonstellationen versichert, die von den versicherten Grundgefahren nicht gedeckt sind. Sehr häufig entstehen zum Beispiel Gebäudeschäden durch starken Wind, bei denen der Versicherer ablehnt, weil eine Windstärke unter 8 vorlag und damit die Definition von Sturm nicht erfüllt war. Auch ein ohne Sturmeinfluss oder bei niedriger Windstärke auf das Gebäude stürzender Baum führt ohne die Absicherung unbenannter Gefahren nicht zu einer Leistung der Wohngebäudeversicherung.
Regelmäßige Überprüfung der Wohngebäudeversicherung ist unerlässlich
Niemand käme auf die Idee, sein Auto in der Vollkaskoversicherung nur gegen Kollisionen mit anderen Fahrzeugen, nicht aber mit Bäumen oder Brückenpfeilern abzusichern. Und während sich viele Versicherer jährlich mit ihrer Kfz-Versicherung befassen, schaut bei der Wohngebäudeversicherung zum Teil 20 Jahre niemand hin und sorgt eben für diese Konstellation, das bestimmte Gebäudeschäden überhaupt nicht versichert sind. Bei einem Vermögenswert von mehreren hunderttausend Euro, sollte eine Absicherung vollständig und ohne Lücken erfolgen. Elementarschäden und unbenannte Gefahren gehören damit ebenso zu einer guten Wohngebäudeversicherung wie der Verzicht auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit und andere „Hintertürchen“ in den Vertragsklauseln. Sprechen Sie uns an.
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Manuel Franz
Dipl.-Kfm.
Geschäftsführender Gesellschafter
Titelbild: lordn/adobe.stock.com
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