Die Altersvorsorge ist ein entscheidendes Thema für jeden von uns, um auch im Alter finanziell abgesichert zu sein. Doch nicht nur die Art der Vorsorge spielt eine Rolle, sondern auch, wie diese steuerlich behandelt wird. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen detaillierten Überblick über die Besteuerung von Altersvorsorgeverträgen geben, damit Sie Ihre steuerlichen Möglichkeiten optimal nutzen können.
1. Überblick über Altersvorsorgeverträge in Deutschland
In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Altersvorsorgeverträgen, die sowohl staatlich gefördert als auch privat abgeschlossen werden können. Sie lassen sich grundsätzlich in folgende Kategorien unterteilen:
· Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
· Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
· Private Altersvorsorge (z.B. Riester-Rente, Rürup-Rente, private Rentenversicherungen, Kapitallebensversicherungen)
Jede dieser Vorsorgemodelle hat ihre eigenen steuerlichen Regeln und Vorteile. Um den Überblick zu behalten, werden wir hier speziell auf die Besteuerung der privaten Altersvorsorge und der betrieblichen Altersvorsorge eingehen.
2. Besteuerung der gesetzlichen Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist für die Mehrheit der Arbeitnehmer die Grundlage der Altersvorsorge. Die Beiträge zur GRV werden direkt vom Bruttolohn abgezogen und mindern das zu versteuernde Einkommen.
Wichtig: Die Leistungen, die Sie im Rentenalter erhalten, unterliegen der Einkommenssteuer. Dabei wird die Rentenbesteuerung nach dem sogenannten nachgelagerten Besteuerungsprinzip behandelt, was bedeutet, dass die Steuer erst im Rentenalter fällig wird.
Steuerliche Behandlung der Rente:
· Ab 2058 wird die Rente zu 100% besteuert.
· Für Rentenbezieher, die vor 2058 in Rente gehen, gilt ein gestaffelter Steuersatz, der in der Regel jährlich steigt. 2025 beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente 83,5%.
Beispiel: Wenn Sie im Jahr 2025 eine monatliche Rente von 1.500 Euro erhalten, werden davon 83,5% (1.252,50 Euro) besteuert, während der verbleibende Teil steuerfrei bleibt.
Der steuerfreie Betrag von 247,50 Euro wird betragsmäßig dauerhaft festgeschrieben. Jede künftige Erhöhung der Rente muss zu 100% versteuert werden.
3. Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine weitere Säule der Altersvorsorge. In Deutschland gibt es mehrere Modelle der bAV, die durch den Arbeitgeber organisiert werden:
· Direktversicherung
· Pensionskasse
· Pensionsfonds
· Unterstützungskasse
· Pensionszusage
Steuerliche Behandlung der bAV:
Beiträge: Beiträge zur bAV sind bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei. Der Beitrag kann im Rahmen des Entgeltumwandlungsmodells direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgeführt werden, was zu einer Steuerersparnis in der Sparphase führt.
Kapitalauszahlung oder Rente: Bei Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge unterliegt diese im Rentenalter zu 100% der Einkommenssteuer. Der Vorteil in der Sparphase führt später also zu einem Nachteil in der Rentenphase.
Achtung Sozialversicherung: Auf die Beiträge zur bAV fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Bei der Auszahlung der bAV müssen jedoch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente gezahlt werden, und zwar den Arbeitnehmer- und(!) Arbeitgeberanteil, was zu höheren Abgaben führt.
4. Private Altersvorsorge
Riester-Rente
Die Riester-Rente wurde in Deutschland eingeführt, um den Aufbau der privaten Altersvorsorge zu fördern.
Beiträge: Beiträge zur Riester-Rente können in Höhe von maximal 2.100 Euro jährlich steuerlich abgesetzt werden. Darüber hinaus gibt es staatliche Zulagen (Grundzulage und ggf. Kinderzulage).
Das Finanzamt macht eine Günstigerprüfung: Ist Ihr Riester-Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug höher als die staatliche Zulage, dann erhalten Sie die zusätzliche Steuerermäßigung extra. Die Differenz aus Steuervorteil und Riester-Zulage wird Ihnen in Ihrer Einkommensteuererklärung gutgeschrieben.
Besteuerung im Rentenalter: Die Rentenzahlungen aus der Riester-Rente unterliegen in der Auszahlungsphase zu 100% der Einkommensteuer. Hier gilt ebenfalls das nachgelagerte Besteuerungsprinzip.
Rürup-Rente (Basisrente)
Die Rürup-Rente ist besonders für Selbstständige und Freiberufler interessant, da diese keine gesetzliche Rentenversicherung haben. Aber auch für Arbeitnehmer und Beamte ist die Rürup-Rente ein attraktiver Vorsorgeweg.
Beiträge: Die Beiträge zur Rürup-Rente können als Sonderausgaben bis zu einer bestimmten Höchstgrenze steuerlich geltend gemacht werden. Im Jahr 2025 sind dies bis zu 29.344 Euro für Ledige bzw. 58.688 Euro für Verheiratete.
Besteuerung im Rentenalter: Auch die Rürup-Rente wird in der Rentenphase analog der gesetzlichen Rente besteuert. Der steuerpflichtige Anteil steigt jedes Jahr und wird ab 2058 zu 100% besteuert.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherungen stellen unter den verschiedenen Altersvorsorgeprodukten die flexibelste Möglichkeit dar.
Beiträge: Beiträge zur privaten Rentenversicherung können zwar nicht steuerlich abgesetzt werden, aber es gibt steuerliche Vergünstigungen in der Auszahlungsphase.
Besteuerung der Auszahlung: Bei privaten Rentenversicherungen besteht ein 100%iges Kapitalwahlrecht, das heißt, dass der Versicherungsnehmer im Alter frei entscheiden kann, ob er sich eine Rente zahlen lässt oder das Kapital aus dem Vertrag entnimmt oder die beiuden Möglichkeiten kombiniert.
Verrentung: Lässt sich der Versicherungsnehmer aus dem Vertrag eine lebenslange Rente zahlen, so ist lediglich der sogenannte Ertragsanteil der Rente (§22 EstG) mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Der Ertragsanteil richtet sich nach dem Alter des Versicherungsnehmers bei Rentenbeginn und beträgt mit 67 Jahren z.B. 17%. Das bedeutet, dass 17% der Rente mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden müssen.
Beispiel
Bei einem Rentenbeginn mit 67 Jahren, einem persönlichen Einkommensteuersatz von 30% und 1.000 EUR Rente müssen auf 170 EUR (17%) 51 EUR (30%) Steuern gezahlt werden.
Zum Vergleich: In gleicher Konstellation müssten auf eine Riesterrente oder betriebliche Altersvorsorge 300 EUR Steuern gezahlt werden.
Kapitalauszahlung: Erfolgt statt einer Verrentung eine Auszahlung des Vertragsguthabens, muss lediglich die Hälfte des erwirtschafteten Ertrages (Auszahlung minus Einzahlungen) besteuert werden. Voraussetzung ist, dass der Vertrag mindestens 12 Jahre lief und frühestens ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt wird. Beispiel bei Einzahlungen von 100.000 EUR und Auszahlung von 400.000 EUR: 150.000 EUR (50% des Ertrages) müssen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.
Bestimmte Altverträge, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen worden sind, sind bei der Kapitalauszahlung sogar zu 100% steuerfrei.
Fazit
Die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeverträgen ist einem stetigen Wandel unterworfen. Achten Sie auf geplante Steuerreformen und informieren Sie sich regelmäßig, um von neuen steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Wir beraten Sie gern bei der Wahl des richtigen Weges der Altersvorsorge, der richtigen Vertragsart und des richtigen Anbieters.
Kommen Sie hier gern auf uns zu. Wir hoffen, Ihnen mit diesem Beitrag einen klaren Überblick über die Besteuerung von Altersvorsorgeverträgen gegeben zu haben. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
Haftungsausschluss: Dieser Beitrag stellt keine steuerliche Beratung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Steuerberater individuell beraten zu lassen.
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