Selbständige bei der Arbeit

Rentenversicherungspflicht für Selbständige – Was Sie erwarten wird

Die ehemaligen Arbeitsministerinnen Ursula von der Leyen und Andrea Nahles forderten schon lange: Auch Selbständige und Freiberufler müssen zwingend für das Alter vorsorgen. Nunmehr heißt es im Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD vom 07.02.2018:

„Um den sozialen Schutz von Selbstständigen zu verbessern, wollen wir eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen einführen, die nicht bereits anderweitig obligatorisch (z.B. in Versorgungswerken) abgesichert sind. Grundsätzlich sollen Selbstständige zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und – als Opt-out-Lösung – anderen geeigneten insolvenzsicheren Vorsorgearten wählen können, wobei diese insolvenz- und pfändungssicher sein und in der Regel zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen müssen. Zudem werden wir die Mindestkrankenversicherungsbeiträge für kleinere Selbstständige reduzieren. Die Renten- und Krankenversicherungsbeiträge sollen gründerfreundlich ausgestaltet werden.“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD – 07.02.2018)

3.000.000 Selbständige nicht richtig abgesichert

„Ich werde Ende des Jahres einen Gesetzentwurf zur Einbeziehung der Selbständigen in das System der Alterssicherung vorlegen“ (SPD-Politiker und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in der Rheinischen Post, April 2019). Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gibt es derzeit 3.000.000 Selbständige/Freiberufler, die nicht für das Alter abgesichert sind und somit später auf die Grundsicherung angewiesen sein können. Es gilt also wieder einmal die vermeintliche Altersarmut von Selbständigen zu verhindern.

Das Anliegen ist nicht neu, so wurde bereits 2012 zu schwarz-gelben Zeiten unter der damaligen Arbeitsministerin Ursula von der Leyen das Anliegen der verpflichtenden Altersvorsorge für Selbständige und Freiberufler angedacht. Eine Petition mit fast 60.000 Unterzeichnern stoppte damals das Projekt von Frau von der Leyen (https://www.spiegel.de/karriere/widerstand-gegen-renten-pflicht-fuer-selbstaendige-und-existenzgruender-a-833619.html). Und auch die letzte große Koalition mit Arbeitsministerin Andrea Nahles hatte die Rentenversicherungspflicht für Selbständige als Anliegen.

Die damaligen Pläne sahen eine Pflicht zur Vorsorge für alle Selbständigen vor, die mehr als 400 EUR im Monat aus ihrer Tätigkeit erwirtschaften. Diese sollten dann Zwangsmitglied in der Deutschen Rentenversicherung werden. Der damalige Koalitionspartner CDU/CSU war hier allerdings nicht dafür zu gewinnen.

Anders als in den früheren Jahren scheint es diesmal einen flächendeckenden Konsens zu geben. So nennt der rentenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Markus Kurth, das Projekt „längst überfällig“ und auch die FDP in Form des Fraktionsvizes Michael Theurer spricht davon, dass es „legitim sei, eine eigenverantwortliche Vorsorge einzufordern“.  Auch die Linke meint, der Vorschlag „gehe in die richtige Richtung“.

Der ursprüngliche Plan, die von der SPD favorisierte Grundrente zu verabschieden um dann – im Nachgang – diese durch die versicherungspflichtigen Selbständigen zu finanzieren, scheitert derzeit mindestens an der Einstellung der CDU hinsichtlich der Frage, ob die Grundrente ohne Angemessenheitsprüfung gezahlt wird oder nicht. Ausgang: Offen. Die Idee die Rentenkassen durch den Schritt der Einführung der Pflichtversicherung zu füllen gibt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil dabei ganz umunwunden zu. Zitat: Bei den Selbstständigen geht es nicht nur um Absicherung. Durch diese Gruppe kommen auch neue Beitragszahler in das System der Alterssicherung.“ (statt vieler: https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hubertus-heil-will-selbststaendige-zu-altersvorsorge-verpflichten-a-1261596.html)

Rentenversicherungspflicht... besser Altersvorsorgepflicht

Anders als in früheren Anläufen in denen es darum ging Selbständige zum Schutz vor Altersarmut in die Gesetzliche Rentenversicherung zu zwingen, spricht der Koalitionsvertrag diesmal deutlich von einem „opt-out“. Außerdem ist tatsächlich nicht von einer „Rentenversicherungspflicht“ – die auf eine Zwangsmitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung hindeuten könnte, sondern „nur“ von einer Altersvorsorgepflicht die Rede.

Demnach sieht es danach aus, als sei die Abwahl des Systems „Gesetzliche Rente“ möglich und gibt immerhin Optionen sich für etwas anderes zu entscheiden (dazu unten mehr).

Wer wird alles betroffen sein?

Der Koalitionsvertrag spricht davon, dass „alle Selbständigen die nicht anderweitig obligatorisch abgesichert sind“ der Altersvorsorgepflicht unterfallen. Damit werden aller Voraussicht nach kammerpflichtige Freiberufler, die in Versorgungswerken versichert sind, der Altersvorsorgepflicht nicht unterfallen, genau wie Landwirte, selbständige Künstler/Publizisten und die schon jetzt in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Lehrer und einige weitere Berufsgruppen.

Für alle anderen gilt mit großer Wahrscheinlichkeit ohne Ausnahme: Altersvorsorgepflicht ab 2020

Gründerfreundliche Ausgestaltung der Altersvorsorgepflicht

Der Koalitionsvertrag von 2018 spricht ausdrücklich davon, dass die Altersvorsorgepflicht hinsichtlich der Renten- und Krankenversicherungsbeiträge „gründerfreundlich“ ausgestaltet werden soll. Für eine Gründerfreundlichkeit gibt es natürlich keine feststehende Definition, mit gründerfreundlich muss aber gemeint sein, dass in den Anfangsphasen der Unternehmensgründung die Pflichtbeiträge entweder nicht entrichtet werden müssen, oder der Beitragssatz natürlich deutlich geringer ausfallen muss.

Wann ist es soweit?

Bis Ende des Jahres 2019 soll zur Umsetzung des Koalitionsvertrages ein Gesetzesentwurf her, der das Vorhaben konkretisiert. Mutmaßlich nach der Thüringen Wahl im November wird mit den ersten Entwürfen gerechnet. Derzeit ist kein Referentenentwurf veröffentlicht, aus dem man das genaue Ausmaß der Versicherungspflicht ermessen könnte, daher sind die Ausführungen zum heutigen Stand in Teilen noch Vermutungen die nicht zwingend so vom Gesetzgeber umgesetzt werden müssen. So sind Aspekte der genauen Höhe und auch der Altersgrenzen der Betroffenen noch nicht wirklich konkret, auch die Tatsache ob es Ausnahmeregelungen geben wird und wer darunterfallen könnte ist noch ungeklärt, beziehungsweise nicht veröffentlicht.

Der Wille der Politik, auch Selbständige in die Altersvorsorgepflicht zu bringen ist aber schon seit Jahren gegeben. Ursprüngliche Pläne sahen dabei vor, nur den Weg der Gesetzlichen Rentenversicherung offen zu lassen.

Auch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens eines Gesetzes gibt es noch keine Hinweise. Experten sprechen von „Mitte nächsten Jahres“, aber auch dies ist sehr vage.

Wie hoch werden die Beiträge sein?

Auch über die Höhe der Beiträge gibt es derzeit noch keine konkrete Aussage. Der Koalitionsvertrag spricht von einer Rente „in der Regel oberhalb des Grundsicherungsniveaus“.  Da es hier unterschiedliche Grundsicherungsniveaus, je nach Lebensumstand gibt, mag in einer kleinen Beispielrechnung von einem Grundsicherungsniveau in Regelbedarfsstufe 1 (424 EUR mtl.) ausgegangen werden.

Damit ist die Frage der „Höhe der Beiträge“ alles andere als einfach zu beantworten. Die Produktwelt bietet eine Vielzahl von unterschiedlichen Möglichkeiten das die Beiträge zu investieren und allein die Betrachtung möglicher Renditen führt zu erheblichsten Beitragsunterschieden. Ein fondsgebundenes Produkt wird bei langer Laufzeit aller Voraussicht nach erheblich bessere Renditen aufweisen, als ein Produkt mit hohen Garantien. Gleichzeitig stellt sich dann aber die Frage, wie in einer fondsgebundenen Variante die „Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus“ garantiert werden kann.

Ein kleines Beispiel zur Verdeutlichung des Problems:

Rente = ca. 420 EUR mtl. (nicht dynamisch)

Beitrag in einer fondsgebundenen Versicherung mit 6% Rendite p.a. und einer Laufzeit von 30 Jahren: ca. 140 EUR monatlich

Beitrag in einer klassischen Police mit Garantieverzinsung (0,9% p.a. + Überschüsse) bei einer Laufzeit von 30 Jahren: ca. 425 EUR monatlich

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an möglichen Rentenzahlungsvarianten (nicht-dynamisch, teildynamisch, dynamisch, inkl. Überschüsse, ohne Überschüsse, etc. um nur einige zu nennen).

Auf Produktebene gibt es demnach erheblichen Spielraum, was das Problem einer „Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus“ angeht.

Angesichts des Bestrebens, die Selbständigen in Bezug auf die Versicherungspflicht den Angestellten gleichzustellen, halte ich es auch durchaus für möglich, dass ein Gesetz vorsieht, dass ebensolche Beiträge zu erbringen sind. Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung liegt derzeit bei 18,6%. Die Beitragsbemessungsgrenze (die Grenze auf welche die Beiträge maximal bezogen werden) beläuft sich in 2019 auf 80.400 EUR p.a. / 6.700 EUR monatlich (alte Bundesländer) und 73.800 EUR / 6.150 EUR monatlich (neue Bundesländer).

Angenommen eine Regelung der Pflichtbeiträge würde also analog zu der Gesetzlichen Rentenversicherung gestaltet werden, so wäre ein Maximalbeitrag von 14.954,40 EUR pro Jahr (West) und 13.726,8 EUR (Ost) denkbar. Die dabei selbst bei klassischen Anlagen sich ergebenden Renten wären dann allerdings deutlich oberhalb der Grundsicherung, der im Koalitionsvertrag geäußerte Auftrag damit wohl deutlich übererfüllt.

Die tatsächliche Bemessungsgrundlage der Beiträge zur Erfüllung der Altersvorsorgepflicht ist allerdings noch nicht öffentlich definiert, so dass es hier mehr einem stochern im Nebel gleicht. Auch Vergleiche zu anderen Versorgungssystemen (wie z.B. Versorgungswerken) helfen hier nicht wirklich weiter, da auch diese unterschiedliche Regelungen haben.

Möglich ist auch eine Regelung, nach der der Gewinn – welcher natürlich ein Arbeitgeberbrutto darstellt und damit den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung enthält – um rund 20% gekürzt wird (dann noch ca. 15,5%), oder einfach ein niedrigerer Beitragssatz für Selbständige festgelegt wird.

Auch möglich ist, dass die derzeit schon pflichtversicherten Selbständigen (zum Beispiel Erzieher, Lehrer, Pflegekräfte, und andere) als Anhaltspunkt herangezogen werden. Diese entrichten derzeit einen Renten-Regelbeitrag von 579,39 EUR (West) bzw. 533,82 EUR (Ost). Der monatliche Mindestbeitrag beträgt derzeit 83,70 EUR, es gibt aber auch die Möglichkeit „einkommensgerechte Beiträge“ zu zahlen: Berechnungsgrundlage der Monatsbeiträge ist 1/12 des Vorjahresgewinns laut Einkommensteuerbescheid multipliziert mit dem aktuellen Rentenversicherungsbeitragssatz von 18,6 %.

Die Beitragshöhe wird eine der ganz spannenden Fragen dieser Reform werden, aber unabhängig davon, wie hoch am Ende der zu zahlende Beitrag sein wird, Selbständige müssen nach Einführung der Reform ganz erhebliche Teile Ihres Einkommens beiseitelegen. Gerade bei kleineren Selbständigen und Existenzgründern, welche noch keine großen Einkommen erzielen wird dies mit großer Wahrscheinlichkeit zu Problemen führen.

Welche Produktlösungen werden vermutlich die Altersvorsorgepflicht erfüllen?

Der Koalitionsvertrag spricht insoweit davon, dass die Vorsorgearten „insolvenz- und pfändungssicher“ sein müssen. Die in der Vergangenheit üblichen Formen der Altersvorsorge für Selbständige (Immobilien, Aktien, Aktienfonds, Rentenfonds, etc…) entfallen daher. Aber auch im Hinblick auf das normale Altersvorsorgesystem ergeben sich mit großer Voraussicht erhebliche Einschränkungen.

Die Altersvorsorge in Deutschland kennt grundsätzlich 3 Ebenen:

Ebene 1 = Gesetzliche Rente, Basisrente (Rürup-Rente)

Ebene 2 = Riester, betriebliche Altersvorsorge

Ebene 3 = private Altersvorsorge

Alle Ebenen werden unterschiedlich besteuert und haben in ihrer konkreten Ausgestaltung unterschiedliche Vor- und Nachteile. 

Private Altersvorsorge

Da die Ebene 3 (private Altersvorsorge) die Anforderungen an Pfändungs- und Insolvenzsicherheit keinesfalls erfüllen kann (gesichert ist hier nur ein sogenanntes Schonvermögen), wird die private Altersvorsorge nicht geeignet sein als Lösung im Rahmen der Altersvorsorgepflicht.

Auch weitere Punkte wie z.B. eine jederzeitige Kapitalisierbarkeit (Auszahlung des im Vertrag vorhandenen Kapitals) und die Wahlmöglichkeit im Alter neben der Verrentung auch die Einmalzahlung zu wählen, sprechen gegen eine geeignete Produktebene im Rahmen der Altersvorsorgepflicht.

Eine Absicherung in Form einer privaten Altersvorsorge wird damit mit sehr großer Wahrscheinlichkeit die Altersvorsorgepflicht nicht erfüllen

Basisinformationen über die private Altersvorsorge

Riester

Auch Riester-Verträge fallen damit aus dem Pool der möglichen Produktlösungen heraus, da eine Pfändungssicherheit nur gegeben ist, wenn eine Förderfähigkeit gegeben ist (BGH IX ZR 21/17). Für Selbständige gibt es diese Förderfähigkeit aber grundsätzlich nicht, lediglich eine mittelbare Förderfähigkeit über den Ehegatten kann hier ins Boot geworfen werden.

Diese wird aber mit allergrößter Wahrscheinlichkeit auch nicht ausreichen, um den Anforderungen der Altersvorsorgepflicht zu genügen. 

Basisinformationen über die Riesterrente

Betriebliche Altersvorsorge

Interessant dürfte darüber hinaus sein, ob die in der GGF-Versorgung üblichen Formen der Direktversicherung und der Unterstützungskasse auch die Voraussetzungen der Altersvorsorgepflicht erfüllen.

Die im Koalitionsvertrag vorgegebene Maßgabe der „Pfändungs- und Insolvenzsicherheit“ ist bei der betrieblichen Altersvorsorge in Form der Direktversicherung + Unterstützungskasse gegeben.

Zumindest bei einer Direktversicherung ist aber (vertragliche Vereinbarung vorausgesetzt) eine Kapitalauszahlung möglich. Dies entspricht nicht der Idee der Gesetzlichen Rentenversicherung und damit vermutlich auch nicht der Idee der Erfüllung der Altersvorsorgepflicht, daher gibt es gute Gründe für die Annahme, dass die betriebliche Altersvorsorge in Form der Direktversicherung nicht der Altersvorsorgeverpflichtung genügen wird.

Im Rahmen der Unterstützungskasse besteht die Möglichkeit sich das angesparte Kapital in Form einer Einmalauszahlung zukommen zu lassen. Auch hier kann man mit guten Gründen davon ausgehen, dass dies nicht den Anforderungen an die Altersvorsorgepflicht entsprechen wird, da es dem Gesetzgeber mutmaßlich gerade darauf ankommt für eine monatliche Rentenleistung zu sorgen. Dies könnte man auch damit argumentieren, dass grundsätzlich die Form der Gesetzlichen Rentenversicherung gewünscht ist und nur auf expliziten Wunsch des Selbständigen die Form der anderweitigen Vorsorge gewährt wird (opt-out).

Aber noch ein weiterer Grund spricht gegen die Anerkennung der betrieblichen Altersvorsorge als Instrument im Rahmen der Altersvorsorgeverpflichtung.

Auch die Arbeitnehmer haben die Pflicht in die Gesetzliche Rentenversicherung Beiträge zu leisten. Neben dieser Pflicht haben Sie das Recht auf Entgeltumwandlung in Form der Direktversicherung. Pflicht und Recht ergänzen sich in diesen Fällen zu einer umfassenden Lösung des Rentenproblems.

Und auch der historische Kontext deutet auf diese Lösung hin. Bereits in der Vergangenheit hat der Gesetzgeber unterschiedliche Berufsgruppen von Selbständigen im Rahmen der Sozialgesetzgebung zu einer Altersvorsorge verpflichtet (Lehrer, § 2 S. 1 Nr. 1 SGB VI; Künstler und Publizisten im Rahmen der Künstlersozialkasse über das KSVG; Handwerker über die Handwerksrolle durch das HwVG (mittlerweile SGB VI) und andere).

Schon jetzt haben Selbständige über § 4 II, 7 SGB VI die Möglichkeit der freiwilligen Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Rentenversicherung (Ebene 1). So dass nach der Logik des Gesetzgebers die Möglichkeit er verpflichtenden Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Rentenversicherung (mit opt-out) um einen lückenlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten am nächsten scheint. 

Basisinformationen über die betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung)

Basisinformationen über die betriebliche Altersvorsorge (Unterstützungskasse)

Basisrente als Mittel der Wahl

Mit großer Wahrscheinlichkeit wird daher auch die Auswahl der zugelassenen Produkte auf die Basisrente (Rürup-Rente) beschränkt werden um die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung zu erfüllen, da diese der Idee der Gesetzlichen Rente nahezu gleichgestellt ist und Arbeitnehmer und Selbständige vom Grundsatz her auch gleichbehandelt.

Bereits in einem älteren Beitrag hatten wir uns mit der Produktlösung über die Basisrente (Rürup-Rente) auseinandergesetzt, denn diese erfüllt die geforderten Kriterien (siehe unter https://kanzlei-format.de/rentenversichersicherungspflicht-selbstaendige/)

Über mögliche Zusatzbausteine ist es dazu auch noch möglich, den Versicherungsschutz um eine Hinterbliebenenabsicherung und eine Berufsunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeitsabsicherung zu ergänzen. 

Informationen zur Basisrente

Sollte man denn in die gesetzliche Rente einzahlen oder lieber die Basisrente wählen?

Da man im Rahmen der Pflichtversicherung nicht mehr über das „Ob“ entscheiden muss, ist ganz wesentlich, sich die Möglichkeiten zur Erfüllung der Versicherungspflicht klar zu machen.

Die üblichen Betrachtungsweisen hinsichtlich der Vor- und Nachteile bei der Basisrente (steuerliche Absetzbarkeit, Unkündbarkeit, Insolvenzsicherheit, Unpfändbarkeit, flexible Zuzahlungsmöglichkeiten etc…) wie sie vielfach zu lesen sind, sind in Anbetracht der Tatsache, dass man ohnehin keine Wahl zwischen den unterschiedlichen Ebenen der Altersvorsorge haben wird nur wenig hilfreich.

Daher muss man sich für einen Vergleich der Systeme „GRV – Basisrente“ vor allem die Leistungen der GRV genauer ansehen um diese dann in Bezug zur Basisrente zu setzen.

Umlageverfahren versus Kapitaldeckungsverfahren

Die Gesetzliche Rentenversicherung arbeitet nach dem sogenannten „Umlageverfahren“. Heute Beitragszahler kommen somit direkt und unmittelbar für heutige Rentenansprüche von Rentenempfängern auf. Dieses System ist historisch bedingt und nur insoweit tragfähig, als es mehr Beitragszahler als Rentenempfänger gibt. Die dabei bestehenden Probleme sind heute unter dem Stichwort „demografischer Wandel“ bestens bekannt und häufig kritisiert.

Unter anderem auch die sich im Rahmen verschiedener Stufen der Altersvorsorgepflichten in der Vergangenheit gebildeten Versorgungswerke haben daher eine Kapitaldeckung gewählt um zukünftige Rentenansprüche begleichen zu können. Der Beitragszahler zahlt daher (sehr vereinfacht dargestellt) sein Geld an die Institution, bekommt es dort verzinst und bekommt anschließend das vermehrte Geld in Form einer Rente wieder zurück.

Das Kapitaldeckungsverfahren hat dabei die charmante Möglichkeit unterschiedliche Möglichkeiten des Investments (fondsgebunden oder kapitalgebunden) zu wählen.

Steuerliche Vorteile

Sowohl die Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung als auch die Beiträge zur Basisrente sind im Rahmen der Einkommenssteuererklärung berücksichtigungsfähig. Seit 2015 steigt der Anteil der steuerliche Berücksichtigung findet um 2%-Punkte pro Jahr, so dass 2020 90% der Beiträge steuerlich absetzbar sein werden. Ab 2025 werden letztlich 100% der Beiträge steuerlich berücksichtigt werden.

Leistung für Hinterbliebene

Im Rahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung ist eine Hinterbliebenenrente (besser bekannt unter dem Namen „Witwen- und Waisenrente“) abgesichert. Verstirbt der Beitragszahler, so haben seine Hinterbliebenen automatisch den Anspruch auf diese Rente (Waisenrente wird solange gezahlt, wie ein Kindergeldanspruch besteht).

Außerdem besteht im Rahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Aber auch die Basisrente gibt diese Optionen. Hier allerdings über anwählbare Zusatzbausteine. Vorteil dabei aber, dass die Hinterbliebenenleistung variabler gestaltet werden kann (Rentengarantiezeit, Restkapitalisierung in Form einer Rente) und der Einschluss einer echten Berufsunfähigkeitsversicherung an statt einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Der Leistungsumfang einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist dann an dieser Stelle erheblich größer als der, der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.

Investmentmöglichkeiten

Die Investmentmöglichkeiten der Gesetzlichen Rentenversicherung sind sehr einfach beschrieben:

Es gibt keine!

Bei einer Basisrente können Sie wählen, zwischen einer Garantieverzinsung, einer Fondsgebunden Rentenversicherung oder einer hybriden Variante, bzw. einer Indexpartizipation. Die Frage nach dem individuell passenden Produkt richtete sich hier natürlich vor allem nach der Restlaufzeit und dem individuellen Risikoprofil.

Unabhängig davon, welche Art des Investments für Sie passend ist, bestehen auf jeden Fall erheblich mehr Individualisierungsmöglichkeiten als im Rahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung.

Zwischenfazit:

Sie sollten auf jeden Fall die „opt-out-Option“ nutzen und den Wechsel in die Basisrente anstreben. Da die steuerliche Behandlung der, der Gesetzlichen Rentenversicherung gleicht und die zusätzlichen Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung über Zusatzbausteine eingeschlossen werden können, verbunden mit der Möglichkeit das Investment sehr individuell zu steuern, ist die Basisrente absolut zu favorisieren, oder um es klar auszudrücken: Es gibt keinen Grund als Selbständiger sein Geld in der Gesetzlichen Rentenversicherung zu versenken!

Wann sollte ich mich um die Altervorsorge kümmern?

Machen Sie es jetzt! Bevor der Staat es für Sie macht. Bereits seit der Einführung der Krankenversicherungspflicht wissen wir, dass der Staat nicht zimperlich ist, mit der Durchsetzung der Verpflichtung. Jeder, der sich nicht rechtzeitig kümmert wird möglicherweise automatisch in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Die Beiträge dann dort wieder herauszubekommen ist ein unnötiger Aufwand.

Wer kann mich zu diesen Themen beraten?

Diese Frage ist natürlich sehr einfach zu beantworten: Wir! Als ein seit Jahren auf investmentorientierte Altersvorsorge spezialisiertes Haus sind wir hier Ihr richtiger Ansprechpartner. Unsere Investment-Depots erwirtschaften weit überdurchschnittliche Renditen und sichern so Ihre Rente für Ihren Ruhestand.

Im Status eines Versicherungsmaklers haben wir die Möglichkeit auf eine große Vielzahl von Produktanbietern und Tarifen zuzugreifen. Unsere Unabhängigkeit macht es uns möglich für Sie die optimale Lösung zu finden.

Sprechen Sie uns an und wir unterbreiten Ihnen gern einen individuellen Vorschlag zur Erfüllung Ihrer Altersvorsorgepflicht.

Was kostet die Beratung?

Üblicherweise werden wir als Versicherungsmakler vom Versicherer vergütet (sogenannte Maklercourtage). Ihnen entstehen durch unsere unabhängige Beratung neben der zu entrichtenden Versicherungsprämie also keine weiteren Kosten.

Wenn Sie es wünschen, können wir auch sogenannte „Nettopolicen“ vermitteln und werden in diesem Fall über ein zu vereinbarendes Vermittlungshonorar durch Sie vergütet. 

Anwalt berät zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Allgemein
Daniel Treskow

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmachten sind wichtige Dokumente, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Angelegenheiten im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit selbst zu regeln. Sie können damit vermeiden, dass ein Betreuer vom Gericht bestellt wird oder dass Ihre Familie oder Freunde Ihre Interessen nicht wahren können. Eine Vorsorgevollmacht kann für alle oder nur für bestimmte Teilbereiche Ihres Lebens erteilt werden. Zum

Weiterlesen »
Coronavirus führt zu Betriebsschließungen
Cyberversicherung
Daniel Treskow

Kriminelle nutzen Corona für Phishing-Attacke

Nehmen Sie hier unverbindlich mit uns Kontakt auf – per WhatsApp oder über die gewohnten Wege Unabhängig von Kontrollmitteilungen an die Finanzämter von Amts wegen sind Sie verpflichtet, Ihrem Finanzamt die Soforthilfe als zu versteuerndes Einkommen anzugeben.  Eine so formulierte e-Mail ging heute morgen bei uns im Unternehmen ein.  Nach Weiterleitung der e-Mail an unseren

Weiterlesen »
glückliche Familie
Allgemein
Daniel Treskow

Risikolebensversicherung – Der Onlinerechner

Der Tod eines nahestehenden Menschen ist schlimm genug. Die Risikolebensversicherung sorgt für die Hinterbliebenen dafür, dass neben den emotionalen Sorgen nicht auch noch finanzielle hinzukommen. Finanzielle Verpflichtungen laufen weiter, auch wenn die Bereitschaft sich damit zu beschäftigen möglicherweise noch nicht gegeben ist.

Weiterlesen »

Lernen wir uns kennen

Ja, ich möchte mich über Möglichkeiten der Steueroptimierung über eine Basisrente informieren. Bitte kontaktieren Sie mich unter den folgenden Daten: