Daniel Treskow
Fast 37.000 EUR Nachzahlung und eine monatliche Rentenzahlung von über 1.500 EUR.
Gut, dass Sie vorgesorgt hatte.
Ende 2017 wusste Frau M. nicht mehr, wo ihr der Kopf stand. Konzentrieren fiel ihr schwer, der morgendliche Weg zur Arbeit… der blanke Horror. Der Druck, die Belastung. Alles was in den letzten Jahren Spaß gemacht hatte, wurde auf einmal zu einem Problem.
Ja, auch in der Vergangenheit hatte sie mal psychische Beschwerden, aber niemals so, dass sie wirklich nachhaltig Probleme im Job und im Leben bekommen hatte, doch jetzt war es soweit. Diagnose: Burn-Out.
Die Fälle von Burn-Out nehmen seit Jahren deutlich zu. Dies dürfte auf mindestens 2 Faktoren zurückzuführen sein.
1. Die Arbeitsbelastung hat sich deutlich erhöht. Ständige Erreichbarkeit und die hohe Arbeitsgeschwindigkeit führen zu Stress. Diese endet manchmal im Burn-Out.
2. Die Diagnose wird häufiger gestellt – Hat man in vergangenen Zeiten noch häufiger gesagt: Man hat eine schlechte Phase, ist Burn-Out mittlerweile als Krankheitsbild anerkannt und wird unter anderem auch deswegen häufiger diagnostiziert.
Glücklicherweise hatte unsere Mandantin bereits Jahre zuvor eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und konnte nun auf diese zurückgreifen. Entgegen einer häufig in der Öffentlichkeit vertretenen Meinung war eine Leistung hier auch problemlos zu erlangen.
Sie hatte die Gesundheitsangaben bei der Antragstellung korrekt angegeben, die Diagnose lag vor. Ihr Arzt konnte ihr bescheinigen, dass sie voraussichtlich dauernd (also voraussichtlich die nächsten 6 Monate) in ihrem Beruf nicht mehr wird tätig sein können.
Einige Nachfragen bei Rentenversicherung und Krankenversicherung wurden durchgeführt und am Ende kam der Bescheid:
Sehr geehrte Frau M.,
Sie haben Anspruch auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit.
Wir erkennen unsere Leistungspflicht gemäß der Vertragsbedingungen ab dem xx.xx.2017 an und erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen.
Die Rentenzahlung erfolgt ab dem 01.11.2019 monatlich im Voraus. Für die Dauer der Berufsunfähigkeit sind Sie von der Beitragszahlung befreit.
Für die Zukunft wünschen wir Ihnen alles Gute und verbleiben
mit freundlichen Grüßen…
Das Team der Kanzlei FORMAT freut sich mit unserer Mandantin. Wir wünschen ihr von Herzen alles Gute für Ihre Zukunft. Wir wünschen eine schnelle Genesung! Denn auch, wenn die Berufsunfähigkeitsrente jetzt die Existenz sichert… Besser ist es ohne!

PV-Anlage: Gebäudeversicherung oder Extra-Police?
„Wird schon mitversichert sein…“ In der Praxis zeigt sich leider, dass PV-Anlagen entweder gar nicht gemeldet, nur teilweise mitversichert oder ohne wichtigen Schutz wie Ertragsausfall oder Diebstahl laufen. Gleichzeitig sprechen wir über Investitionen die über Jahre Wind, Wetter und technischen Risiken ausgesetzt sind. Damit sich diese Investitionen rentieren ist eine dauerhafte reibungslose Funktion notwendig. Besteht eine Absicherung und passt

Hausrat im Urlaub: Reicht die Außenversicherung wirklich aus?
Teurer Trugschluss: Warum Ihr Reisegepäck oft ungeschützt bleibt Smartphone, Tablet, Notebook, Kamera, Kleidung, Schmuck, Sportausrüstung und hochwertige Koffer: Wer in den Urlaub fährt, nimmt häufig einen beträchtlichen Teil seines Hausrats mit. Viele dieser Gegenstände können grundsätzlich über die sogenannte Außenversicherung der Hausratversicherung geschützt sein. Doch gerade bei Familien zeigt sich schnell ein Problem: Die zur

Unfallversicherung: Weltweiter Schutz bei Freizeitaktivitäten – warum man bei der privaten Police auf die Vertragsdetails achten sollte
Gefährlicher Trugschluss: Warum die gesetzliche Unfallversicherung in der Freizeit versagt Ob Tauchen im Roten Meer, Klettern in den Alpen oder eine Trekkingtour in den Anden – aktive Freizeitgestaltung erfreut sich großer Beliebtheit. Gleichzeitig steigt mit anspruchsvollen Sportarten auch das Risiko schwerer Verletzungen. Viele verlassen sich darauf, dass sie im Ernstfall ausreichend abgesichert sind. Dabei wird
