Reiseversicherung

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Reiseversicherung für Flusskreuzfahrten

Im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung erstattet der Versicherer dem Versicherungsnehmer bei Nichtantritt der Reise die anfallenden Stornokosten, wenn die planmäßige Durchführung der Reise für die versicherte Person nicht zumutbar ist. Dies können unterschiedliche Gründe sein, zum Beispiel zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht bekannte Krankheit oder ein Unfall, oder aber auch Gründe, die in der Familie liegen. 

Die Reiseabbruchversicherung übernimmt die Mehrkosten für eine vorzeitige Abreise. Dies können z.B. zusätzlich gebuchte Flüge sein, weil ein Urlaub beispielsweise auf Grund eines Todesfalls in der Familie vorzeitig abgebrochen werden muss.

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Welche Reiseversicherungen gibt es?

1. Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung übernimmt Schäden, die auf Grund von Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Unfall eines Transportmittels, Feuer, Explosion oder Elementarereignissen eingetreten sind. Erstattet wird das versicherte Reisegepäck zum Zeitwert.

Für Golfausrüstungen haben wir mit GOLFassec unter https://golfassec.com ein Sonderkonzept. Besonderheit im Vergleich zur normalen Reisegepäckversicherung: Erstattet wird bei GOLFassec im Rahmen der Allgefahrendeckung der Neuwert der Golfausrüstung. Und ein Hole-In-One ist auch mit versichert.

2. Reiserücktrittsversicherung / Reiseabbruchversicherung

Im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung erstattet der Versicherer dem Versicherungsnehmer bei Nichtantritt der Reise die anfallenden Stornokosten, wenn die planmäßige Durchführung der Reise für die versicherte Person nicht zumutbar ist. Dies können unterschiedliche Gründe sein, zum Beispiel zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht bekannte Krankheit oder ein Unfall, oder aber auch Gründe, die in der Familie liegen. 

Die Reiseabbruchversicherung übernimmt die Mehrkosten für eine vorzeitige Abreise. Dies können z.B. zusätzlich gebuchte Flüge sein, weil ein Urlaub beispielsweise auf Grund eines Todesfalls in der Familie vorzeitig abgebrochen werden muss.

3. Auslandsreisekrankenversicherung

Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die Kosten für eine medizinische Behandlung im Ausland. Häufig ist der Versicherungsschutz insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung nämlich nicht so weitgehend, dass er auch im Ausland ordnungsgemäß greift. Von der Leistung beschränkt ist häufig der Bereich der Zahnbehandlungen. Außerdem sind Krankheiten, die bereits vor Reiseantritt bestanden vom Versicherungsumfang ausgeschlossen. Typische Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung sind folgende:

–          Ambulante Heilbehandlung beim Arzt
–          Stationäre Krankenhausbehandlung einschließlich Operation
–          Schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllung in einfacher Ausführung
–          Ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
–          Ärztlich angeordneter Rücktransport ins Heimatland
–          Überführung bei Tod

4. Jahresreiseversicherung

Jahresreiseversicherungen sind Paketlösungen mit einer Laufzeit von einem Jahr. Häufig werden im Rahmen der Jahresreiseversicherungen alle Reisen bis zu einem vorher festgelegten maximalen Reisepreis in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen, so dass der Schutz günstiger ist als wenn man eine einzelne Reise versichert.

Im Regelfall umfasst die Jahresreiseversicherung die Bausteine Reiserücktritt / Reiseabbruch, Auslandsreisekrankenversicherung und Gepäckversicherung. Aber auch einzelne Bausteine sind anwählbar

Reiseversicherung ANFRAGEN

Versicherungsvermittlerinformationen, § 11 VermV

Firmierung & Anschrift: FORMAT Kanzlei für Investment & Finanzen GmbH, Schopenstehl 20, 20095 Hamburg, Geschäftsführer: Daniel Treskow & Manuel Franz

Tel: 040-209076550

Mail: info@kanzlei-format.de

Sitz der Gesellschaft: Hamburg / Amtsgericht Hamburg: HRB 11 06 94

Status: Die Kanzlei FORMAT ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis gem. §34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO). Versicherungsmakler ist, wer nach § 93 HGB (§ 59 Abs. 3 VVG) gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt. Es bestehen keine vertraglichen Verpflichtungen zur Versicherungsvermittlung für einen oder mehrere Versicherer.

Zuständige Erlaubnisbehörde: Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg Telefon: 040 / 36138-138, Fax: 040 / 36138-401 E-Mail: service@hk24.de, Internet: www.hk24.de

Gemeinsame Stelle: Deutscher Industrie- & Handelskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin, Tel.: 0180 / 600 585-0 (Kosten pro Anruf: 20 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz; max. 60 Cent/Min. aus Mobilfunknetzen)  Das Register kann eingesehen werden unter: www.vermittlerregister.info

Vermittlerregister-Nr.: D-K817-FPDBA-21 (FORMAT Kanzlei für Investment & Finanzen GmbH) D-LW9W-MA156-29 (Manuel Franz)

Beteiligungen: Die Kanzlei FORMAT und der Berater halten keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Kein Versicherungsunternehmen oder Muttergesellschaft eines Versicherungsunternehmens hält unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals der Kanzlei FORMAT oder des Beraters.

Beschwerdestellen für die außergerichtliche Streitbeilegung: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin