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Krankheit im Ausland – was nun?

Hinsichtlich der Krankenversicherung im Ausland stellen sich unterschiedliche Fragen. Zum einen spielt natürlich das Ziel der Reise eine Rolle und dann die Dauer der Reise.

Innerhalb Europas gilt regelmäßig (Ausnahme: Andorra, Britische Kanalinseln, Färör-Inseln, Isle of Man, Kosovo, Monaco, Niederländische Antillen, San Marino, Svalbard, Vatikanstaat) die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Diese ist in Ihrer Krankenkassenkarte enthalten. Die Ärzte im europäischen Ausland können im Regelfall direkt mit den deutschen Krankenkassen abrechnen. Besondere Ausnahmen bestehen aber auch hier z.B. für Rücktransporte, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

Außerhalb von Europa ist dies meistens nicht möglich. Sie brauchen fast überall eine private Auslandsreisekrankenversicherung.

Diese übernimmt die Kosten für die akute ärztliche Behandlung im Ausland für den Fall, dass medizinische Behandlung notwendig ist. Dabei werden u.a. folgende Aufwendungen für unaufschiebbare Heilbehandlungen getragen:

–          Ambulante Heilbehandlung beim Arzt

–          Stationäre Krankenhausbehandlung einschließlich Operation

–          Schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllung in einfacher Ausführung

–          Ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel

–          Ärztlich angeordneter Rücktransport ins Heimatland

–          Überführung bei Tod

Zusätzlich gibt es für die sichere Reise noch folgenden Versicherungsschutz:

Reisegepäckversicherung à siehe auch Hausratversicherung BSG Basler

Reiserücktrittsversicherung à Erstattung der Stornokosten bei Nichtantritt der Reise auf Grund von Unzumutbarkeit. Hierunter fallen insbesondere folgende Ereignisse:

–          Tod des Versicherungsnehmers, einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen

–          Schwere Unfallverletzung

–          Unerwartete schwere Erkrankung

–          Impfunverträglichkeit

–          Schaden am Eigentum der versicherten Person (z.B. Feuer, Explosion, Elementarereignisse)

–          Verlust des Arbeitsplatzes (unerwartete betriebsbedingte Kündigung)

Nicht versichert sind regelmäßig Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war.

Reiseabbruchversicherung à Versichert ist die nicht planmäßige Beendigung der Reise aus einem sehr wichtigen Grund, der die Fortsetzung der Reise der versicherten Person unzumutbar macht. Erstattet werden die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise, sowie die nicht genutzten Reiseleistungen.

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