Coronavirus führt zu Betriebsschließungen

Betriebsschließung auf Grund von Corona versichern

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Daniel Treskow

Assessor Juris Geschäftsführender Gesellschafter

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Corona? Gar kein Problem! –  Zumindest für Ärzte…

Die Berichterstattung über Corona dürfte mittlerweile auch den Letzten erreicht haben. Mittlerweile werden schon in Europa ganze Städte abgeriegelt um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Was aber ist mit den Folgen für die Wirtschaft? 

In den vergangenen Wochen erreichten uns zahlreiche Anfragen zum Thema „Betriebsunterbrechungsversicherung auf Grund von Corona“. Die Versicherungswirtschaft im Allgemeinen hat lange abgewunken und das Risiko unter die Ausschlüsse genommen. Jetzt aber zeigt sich Licht am Horizont. „Uneingeschränkter Versicherungsschutz im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung kann geboten werden, wenn:

1. Es sich um eine meldepflichtige Krankheit handelt (das ist bei dem Coronavirus seit dem 01.02.2020 der Fall

2. Die Schließung des Betriebs oder eines Teils des Betriebes durch die zuständige Behörde erfolgt. 

Gleichzusetzen ist die Isolierung von ganzen Gemeinden auf Grund behördlicher Anordnung zum Quarantänegebiet. Übernommen werden die Kosten für die Desinfektion, die Brauchbar- oder Unbrauchbarmachung von Waren, weil anzunehmen ist, dass diese mit meldepflichtigen Erregern verseucht sind und noch einige weitere Maßnahmen. 

Der Versicherungsschutz ist allerdings nur noch für bestimmte Arztpraxen in ganz bestimmten Fachgebieten möglich. Kontaktieren Sie uns und wir prüfen für Sie kurzfristig, ob eine Absicherung noch möglich ist. 

Wie lange der Versicherungsschutz noch verfügbar ist, können wir selbstverständlich nicht sagen. 

 
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