Älteres Paar am Laptop

Anhebung des Rechungszinses

Was bedeutet die Anhebung des Rechnungszinses für Ihre Altersvorsorge?

In den letzten Jahren hat das Niedrigzinsumfeld viele Herausforderungen für die Versicherungsbranche und für die Altersvorsorge geschaffen. Nun gibt es eine wichtige Entwicklung, die positive Auswirkungen auf verschiedene Versicherungsprodukte haben kann: die Anhebung des Rechnungszinses. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen erklären, was dies bedeutet und welche Vorteile sich für Sie ergeben können. 

Was ist der Rechnungszins und warum wird er angehoben?

Der Rechnungszins (auch Garantiezins genannt) ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgelegter Höchstzinssatz, mit dem Lebensversicherungen die Beiträge und Leistungen kalkulieren dürfen. Er bestimmt, wie viel Zinsen eine Versicherung ihren Kunden mindestens garantieren muss. 

Die Anhebung des Rechnungszinses erfolgt als Reaktion auf die wieder steigenden Kapitalmarktzinsen. Nach jahrelanger Niedrigzinsphase können Versicherer nun wieder höhere Renditen am Kapitalmarkt erzielen und diese Verbesserung an ihre Kunden weitergeben. 

Positive Auswirkungen auf Ihre Rentenversicherung

Höhere Rentenfaktoren bedeuten mehr Rente

Die Erhöhung des Rechnungszinses führt zu höheren Rentenfaktoren in der Rentenversicherung. Der Rentenfaktor gibt an, wie viel monatliche Rente Sie pro 10.000 Euro angespartem Kapital erhalten. Wenn der Rechnungszins steigt, kann die Versicherung auch einen höheren Rentenfaktor garantieren. 

Konkret bedeutet das für Sie:

Bei gleichem Beitrag und gleicher Laufzeit erhalten Sie eine höhere garantierte Rente im Alter.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung:

Bei einem niedrigen Rechnungszins von 0,25% könnte ein Rentenfaktor beispielsweise bei 24 Euro pro 10.000 Euro Kapital liegen. Bei einer Anhebung auf 1,0% könnte der Rentenfaktor auf etwa 28 Euro pro 10.000 Euro steigen. Bei einem Alterskapital von 100.000 Euro würde dies einen Unterschied von 40 Euro monatlicher Rente bedeuten (240 Euro vs. 280 Euro) – das entspricht einer Steigerung von etwa 16%. (Modellrechnung) 

Auswirkungen auf die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Die Anhebung des Rechnungszinses wirkt sich auch auf Berufsunfähigkeitsversicherungen aus, allerdings etwas anders als bei Rentenversicherungen: 

Günstigere Prämien

Da die Versicherung von höheren garantierten Zinserträgen ausgehen kann, kann sie die Prämien für Neuverträge in der BU günstiger kalkulieren. Die für die Absicherung notwendigen Rückstellungen können mit einem höheren Zins verzinst werden, was den Beitrag senkt. 

Höhere BU-Renten

Im Gegenzug bedeutet der höhere Rechnungszins auch, dass Sie für den gleichen Beitrag eine höhere BU-Rente versichern können. Für junge Menschen, die typischerweise lange Laufzeiten haben, macht sich dieser Effekt besonders bemerkbar. 

Was bedeutet das für bestehende Verträge?

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Anhebung des Rechnungszinses primär für Neuverträge gilt. Bestehende Verträge sind mit dem zum Zeitpunkt des Abschlusses gültigen Rechnungszins kalkuliert. Allerdings können Sie prüfen lassen, ob eine Anpassung Ihres Versicherungsschutzes oder sogar ein Neuabschluss unter den aktuellen Bedingungen für Sie vorteilhaft sein könnte. 

Bei Verträgen die im Jahr 2024 abgeschlossen wurden war sehr häufig bereits eine Garantie damit verbunden, den besseren Rechnungszins aus dem Jahr 2025 zur Anwendung zu bringen. Ihr Versicherer wird Ihnen also automatisch ein Angebot unterbreiten.  

Fazit: Ein guter Zeitpunkt für Vorsorgeplanung

Die Erhöhung des Rechnungszinses ist eine positive Entwicklung für alle, die aktuell eine Altersvorsorge oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten. Durch die verbesserten Konditionen bekommen Sie für Ihre eingezahlten Beiträge mehr Leistung oder können bei gleicher Leistung Beiträge sparen. 

Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihren Möglichkeiten und helfen Ihnen, die für Sie optimale Lösung zu finden. Vereinbaren Sie doch gleich einen Termin.  

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Daniel Treskow

Assessor Juris Geschäftsführender Gesellschafter

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Titelbild: wolfilser/adobe.stock.com

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