Gern schaut man sich YouTube Videos an, und zahlreiche davon sind auch mit Musik hinterlegt. So mancher Produzent bedenkt dabei aber nicht, dass die Musik urheberrechtlich geschützt ist und er – gerade, wenn gewerbliche Nutzung vorliegt – eine Lizenz benötigt, um die Musik zur Untermalung seines Videos zu nutzen. In der Praxis sieht es häufig folgendermaßen aus: Kurz gefilmt, hip zusammengeklickt, auf „veröffentlichen“ gedrückt und dann heißt es: Abwarten wie viele Leute zugucken. Musik macht das Video attraktiv. Maximal gepaart mit der Einstellung: Es wird schon nichts passieren.
So auch im Falle eines FIFA-Spielers, der mit dem Hobby FIFA-Spielen eine große Community aufgebaut hat, die ihm dabei zusieht, wie er die neuesten und besten Tricks von FIFA vorführt. Ein schickes Video schnell bei YouTube erstellt, tolle Musik in den Hintergrund gelegt und dann war es auch schon so weit: Das Label des Künstlers mahnte den e-Gamer ab.
Klassischer Fall: Anwaltsschreiben mit der Aufforderung die Nutzung zu unterlassen, gepaart mit der Aufforderung Schadensersatz zu leisten und für die Zukunft solche Tätigkeiten zu unterlassen (strafbewährte Unterlassungserklärung). Ein hübsches Sümmchen, was da zusammenkommen kann.
Die vor einigen Jahren noch gängige Praxis: Ignorieren, da kommt nie wieder was… sollte man lieber vergessen, zufällige Abmahnungen sind eher die Ausnahme.
Aber: Glücklicherweise ein Versicherungsfall!
Der umsichtige e-Gamer war sich des Risikos bewusst, dass das Veröffentlichen von Videomaterial nicht unproblematisch ist. In weiser Voraussicht hatte er daher eine Versicherung abgeschlossen, die unter anderem auch solche Risiken innerhalb seiner Tätigkeit deckt.
Die Versicherung des Gamers stellte diesem sofort einen spezialisierten Anwalt an die Seite, der sich des Falles annahm. Regelmäßig sind solche strafbewährten Unterlassungserklärungen für den Abgemahnten nicht ganz optimal formuliert, so dass hier mit den Anwälten des Labels eine Einigung erzielt werden konnte. Darüber hinaus konnte erreicht werden, dass die Forderung der Höhe nach begrenzt wurde.
Die Versicherung zahlte letztlich die Kosten des Anwalts und die Schadensersatzforderung an das Label. Fazit: Gut versichert ist die halbe Miete.
Haben also auch Sie mit einer Dienstleistung zu tun, oder haben auch Sie Ihr Hobby zum Beruf gemacht und sehen sich dadurch neuen Risiken gegenüber, kontaktieren Sie uns. Eine große Vielzahl an Dienstleistungsberufen lässt sich sehr gut und günstig absichern. Dann steht der sicheren Berufsausübung auch nichts mehr im Wege. Und bedenken Sie: Auch der Kunde fühlt sich wohler, wenn er weiß, dass im Schadenfall ein Versicherer im Hintergrund die schützende Hand über Ihre Tätigkeit hält!
Lesen Sie noch mehr unter: https://kanzlei-format.de/vermoegensschadenhaftpflicht/

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